Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren gestartet. Aterima Care, Anbieter für häusliche Alltagsbegleitung und Pflegeberatung, äußert sich dazu aus der Praxis der Angehörigenberatung und der Zusammenarbeit mit Pflegekassen und regionalen Versorgungsstrukturen. Aus Sicht des Unternehmens ist der Kabinettsbeschluss ein wichtiger Schritt. Zugleich warnt Aterima Care vor einer Entlastungswirkung, die sich in vielen Haushalten möglicherweise nicht realisiert, und davor, den aktuellen Schritt als „große Pflegereform“ zu kommunizieren.

Aus Sicht des Betreuungsanbieters handelt es sich vor allem um eine kurzfristige Stabilisierung, während die grundlegende Frage, wie häusliche Pflege langfristig einfacher, flexibler und verlässlich organisiert werden kann, weiterhin offenbleibt.

„Es ist richtig, die Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Aber der Maßstab muss sein, ob Familien im Alltag tatsächlich mehr Unterstützung bekommen – nicht, ob Budgets auf dem Papier anders heißen oder höher wirken.“

Peter Blassnigg, Geschäftsführer von Aterima Care

Entlastung hängt nicht nur am Betrag, sondern an Wahlfreiheit und Verfügbarkeit

Aterima Care betont, dass häusliche Pflege selten nach einem standardisierten Muster funktioniert. Viele Familien organisieren Versorgung über Mischformen: Angehörige, Nachbarschaft, private Betreuung, professionelle Pflegedienste sowie regionale Unterstützungsangebote greifen ineinander. Entscheidend sei daher nicht allein, dass Leistungsbeträge angepasst oder gebündelt werden, sondern wie flexibel Familien diese Mittel einsetzen dürfen und ob entsprechende Leistungserbringer tatsächlich verfügbar sind. Blassnigg: „Ein Rechtsanspruch hilft wenig, wenn es vor Ort keinen Pflegedienst gibt oder kurzfristig kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist. Anspruch und Versorgung müssen zusammenpassen, sonst kommt Entlastung einfach nicht im Alltag an.“

Zweckgebundene Budgets führen zu weniger nutzbaren Entlastungsstunden

Besonders kritisch bewertet Aterima Care die geplante Neuordnung von Leistungen rund um Ersatz- und Überbrückungssituationen. Aus Sicht des Betreuungsanbieters kann ein Umbau von bisher flexibel nutzbaren Entlastungsmöglichkeiten hin zu stärker zweckgebundenen Budgets dazu führen, dass Familien im Alltag weniger Unterstützung organisieren können, selbst wenn an anderer Stelle Beträge steigen. „Pflegende Angehörige brauchen oft ganz konkrete Zeitfenster, in denen jemand zuverlässig übernimmt, damit Schlaf, Arbeit, Arztbesuche und eigenes Gesundbleiben überhaupt möglich sind“, so Blassnigg.

Übergangsphase als Belastungsprobe

Aterima Care weist außerdem auf eine anspruchsvolle Übergangsphase hin. Neue Leistungslogiken sollen nach dem Entwurf schrittweise greifen. Zugleich ist die Einführung der im Entwurf angelegten Pflegebegleitung zeitlich so geplant, dass sie Familien nicht unmittelbar beim Systemwechsel unterstützen kann. „Werden Leistungen neu geordnet, brauchen Familien gleichzeitig Orientierung und praktische Unterstützung. Ein Umbau, der die Regeln früher ändert als die Begleitung greift, belastet Angehörige und Pflegebedürftige unnötig“, sagt Blassnigg.

Pflegegrad 1 und Zugang zu Leistungen
Auch bei Pflegegrad 1 sieht Aterima Care Spannungen zwischen finanzieller Stabilisierung und alltagsnaher Entlastung. Beratung, Prävention und Rehabilitation seien wichtige Bausteine, könnten jedoch konkrete Unterstützung im Alltag nicht in jeder Situation ersetzen. Zudem können höhere Schwellenwerte bei Neuanträgen dazu führen, dass Unterstützungsleistungen in der frühen Pflegephase später einsetzen.


Forderung für die nächste Reformstufe

Aterima Care fordert, bei den angekündigten weiteren Strukturreformen den Alltag pflegender Familien mehr einzubeziehen und folgende Punkte zu beachten:

  • Reform am Alltag messen, nicht am Budget-Namen: Entscheidend ist, ob Familien am Ende tatsächlich Hilfe organisieren können – nicht nur höhere Beträge auf dem Papier.
  • Wenige, verständliche Budgets statt kleinteiliger Einzelregelungen:System vereinfachen, damit Angehörige auch ohne Expertenwissen handlungsfähig bleiben.
  • Wahlfreiheit sichern: Familien sollen innerhalb klarer Qualitäts- und Missbrauchsschutzregeln selbst entscheiden können, welche Lösung zu ihrer Situation passt.
  • Entlastung muss als Zeit ankommen: Änderungen bei Ersatz- und Überbrückungsleistungen sollten danach bewertet werden, ob Familien daraus konkret Stunden finanzieren können, in denen jemand zuverlässig übernimmt, nicht nur nach der Höhe eines Budgets.
  • Verfügbarkeit vor Anspruch: Kein Leistungsanspruch, der in der Praxis ins Leere läuft, weil Dienste oder Plätze fehlen.
  • Pflegebegleitung früh wirksam machen: Feste fachliche Ansprechpersonen bzw. Fallmanagement so einführen, dass sie den Systemumbau praktisch begleiten können.

„Der Staat muss Qualität sichern und Missbrauch verhindern. Aber er sollte Familien nicht mit einem Regelwerk fesseln, das im Zweifel an der Versorgungsrealität vorbeigeht. Häusliche Pflege wird nur dann gestärkt, wenn Angehörige eine gewisse Wahlfreiheit behalten können und Hilfe dann verfügbar ist, wenn sie gebraucht wird.“

Peter Blassnigg
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