Weiterlesen

Altersgrenze von 70 Jahren wird für Anwaltsnotarinnen und -notare aufgehoben

Am 25. März 2025 verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Juristen aus Nordrhein-Westfalen gegen die in der Bundesnotarverordnung festgelegte Altersgrenze von 70 Jahren für Notar*innen. Zur Einschätzung hatte das Gericht Stellungnahmen von Alterswissenschaftler*innen erbeten, unter anderem vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA). Am 23.09. verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil: Die Altersgrenze für Anwaltsnotar*innen ist unzulässig; die mit der Verfassung unvereinbar erklärten Regelungen der Bundesnotarordnung sind nur noch bis zum 30. Juni 2026 anwendbar.