Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen als Teil der Versorgung von Pflegebedürftigen im Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) verankert werden. Das DVPMG wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten.


Für die Verträge und Vergütungsansprüche nach §78a DVPMG-Entwurf vom 14.01.2021 ist der Spitzenverband der Pflegekassen zuständig. Die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller einer Digitalen Pflegeanwendung werden laut Referentenentwurf von zwei Vertretern der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen auf Bundesebene wahrgenommen.


Das Problem: In Deutschland existiert bis Januar 2021 keine maßgebliche Spitzenorganisation der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen auf Bundesebene. Im Februar 2021 hat sich nun eine Allianz für Digitale Pflegeanwendungen (SVDiPA) gegründet, die das fachliche und technische Know-how bündelt und Aufgaben eines Spitzenverbandes übernimmt.


Unter Federführung des Digitalverbandes FINSOZ und maßgeblicher verbandlicher Unterstützung durch den Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) und dem Verein Pflegender Angehörige e.V. (PA) vertritt die DiPA-Allianz die Interessen aller Zielgruppen zur Nutzung von DiPAs in der Pflege.


Nach Ansicht des SVDiPA werden digitale Pflege-Apps für die Endanwender – Pflegebedürftige und deren Angehörige – erst dann den vollen Nutzen entfalten, wenn Sie die folgenden drei Aspekte in Einklang bringen:


1) App für Pflegebedürftige und deren Angehörige
Die App muss eigene pflegerische Inhalte bieten, die Kommunikation mit anderen Stakeholdern ermöglichen und eine organisatorische Vereinfachungen für Pflegende und Angehörige erlauben.


2) Anbindung an die IT-Systeme der Pflege- und Betreuungs-Dienstleister
Die Anbindung an Pflege-Managementsysteme und die Unterstützung von möglichst vielen automatisch abgewickelten Prozessen soll die Beteiligten von Regelaufgaben entlasten und einfache, standardisierte Prozesse ermöglichen. Dadurch wird Zeit für die eigentliche Pflege und Betreuung gewonnen: Leistung am und für die Menschen – und nicht für bürokratische Prozesse.


3) Persönliche, telefonische, virtuell-digitale Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder Betreuungs-Dienstleister
Die durch Automatisierung von Prozessen gewonnene Zeit sollte für professionelles Care- und Case-Management mit ITtechnischer Unterstützung sowie für virtuell-digitale Betreuungs- und Pflegeangebote genutzt werden. Die daraus gewonnenen Informationen müssen den anderen Dienstleistern, Pflegebedürftigen und Angehörigen zur Weiterentwicklung zur Verfügung stehen (KI in cure and care).

Vor diesem Hintergrund verfolgt die interdisziplinäre DiPA-Allianz drei Ziele:

  1. SVDiPA ist politischer beratender Ansprechpartner für den organisatorischen Aufbau eines DiPA-Registers und zur Festlegung technischer Spezifikationen sowie für die notwendige begleitende pflegerische Betreuung für digitale Pflegeanwendungen nach §78a unter Berücksichtung von deren Wirkung, so dass ein tatsächlicher Nutzen für pflegebedürftige Personen entsteht.
  2. Die DiPA-Allianz vertritt die Interessen der Hersteller und der Pflege- und Betreuungsanbieter bei der wirtschaftlichen Vertragsgestaltung und bei der Preisfindung (§89). Erst ihre gemeinsame Arbeit ermöglicht die begleitende pflegerisch-betreuende Anwendung der Digitalen Pflegeanwendungen.
  3. Der SVDiPA stärkt die Pflegebranche durch die nachhaltige Anwendung digitaler Applikationen in den ambulanten Pflege-Settings.

Die DiPA-Allianz der Interessensverbände ist offen für den Dialog, den konstruktiven Austausch mit politischen Vertretern und für verbandspolitische Unterstützung weiterer Akteure aus der Pflegebranche.
Die Koordination wird vom Digitalverband FINSOZ mit Sitz in Berlin übernommen.

Der Spitzenverband wird unterstützt von:

Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD)
Geschäftsführer Thomas Eisenreich: „Betreuungsdienste sind inzwischen ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Betreuung und Pflege. Mit den stundenweisen Leistungen ermöglichen sie, Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen zu vermeiden oder deutlich zu verzögern. Die DiPa-Angebote helfen den Kunden der Betreuungsdienste, die gewünschte eigenständige Wohnform aufrechtzuerhalten. Daher ist für uns als Bundesverband eine Initiative der unterschiedlichen Interessensgruppen, die sich im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft DiPA-Allianz organisieren, genau der entscheidende Schritt.“


Verein Pflegende Angehörige e.V. (PA)
Vorstandsmitglied Hendrik Dohmeyer: „Als gemeinnütziger Verein vertreten wir die Anforderungen von über fünf Millionen Sorgenden und Pflegenden Angehörigen. Mit den geplanten digitalen Pflegeanwendungen besteht insbesondere die Chance, die organisatorischen und administrativen Belastungen der Sorgearbeit für die ganze Familie erheblich zu reduzieren. DiPA-Angebote können auch dabei helfen, den oft geäußerten Wunsch nach mehr Transparenz und Autonomie im Umgang mit den Regelungen der Sozialgesetzbücher und der Pflegeversicherung zu realisieren (s. u. a. Barmer Pflegereport 2018).
Wir möchten die Arbeit der neu gegründeten DiPA-Allianz mit unserer Expertise über die Praxisanforderungen hinsichtlich der Inhalte und praktischen Anwendung der zukünftigen DiPAs für Pflegebedürftige und ihr familiäres Netzwerk unterstützen.“


Digitalverband FINSOZ e. V.
Der Digitalverband FINSOZ e. V. ist die Plattform zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Sozialwirtschaft und –verwaltung. Der Verband bietet als trägerübergreifende Vernetzungs-Plattform ein Kompetenz-Dreieck aus Herstellern von Pflegesoftware, Leistungsträgern und Leistungserbringern der Sozialwirtschaft, sowie Hochschul- und Forschungseinrichtungen. Seit zehn Jahren in der Sozialbranche aktiv, initiiert der gemeinnützige Verband digitale Innovationen in der Pflegewirtschaft und begleitet Organisationen beim technologischen Wandel.

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