Hartes Urteil des GKV-Spitzenverbandes: Bei einigen DiGA sollen weder ein innovatives Konzept noch eine Evidenz vorliegen, während die Preise für “eine digitale, voll automatisierte Selbsthilfeanwendung” sehr hoch seien. Nach dem analysierten Zeitraum wurden zwar Regelungen zu den Höchstbeträgen und Schwellenwerten eingeführt, doch seitens des Spibu wird deren Effektivität bezweifelt. Dadurch werden Kosten und Nutzen als unverhältnismäßig eingestuft, was vom GKV-Spitzenverband auch auf niedrige Zugangsvoraussetzungen zurückgeführt wird. Diese Kritik wird von dem Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung zurückgewiesen, da nur etwa 25 Prozent der DiGA-Anträge überhaupt positiv beschieden wurden.

Trotz der Zweifel wird anerkannt, dass DiGA das Potenzial haben, die Versorgung der Versicherten zu verbessern und Brücken zwischen Patient:innen und Behandlern zu schlagen. Zu diesem Ergebnis kam im Januar auch der BKK-Dachverband, der dem BMG einen ersten Bericht zu DiGA vorgelegt hatte. Der vermeintlich niedrige Nutzennachweis der DiGA wurde auch von anderen Berichten hervorgehoben. Angesichts dessen ist es für DiGA-Hersteller nun von besonderer Bedeutung, Therapiedaten zu erheben und weitere Studien, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anerkannt werden, zu veranlassen. Diese können politischen Akteuren als Entscheidungsgrundlage dienen und sollten auch dementsprechend kommuniziert werden. Auch gegenüber Vertreter:innen der Leistungsträger sowie Leistungserbringer können diese Studien hilfreich sein, um den Mehrwert der individuellen DiGA klar darzustellen.

Hier finden Sie den Bericht.

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