Digital Jetzt und Go digital

An kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen richtet sich Digital Jetzt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ein Teil des Programms fördert Soft- und Hardware für die interne und externe Vernetzung des Betriebes. Das betrifft zum Beispiel Cloud-Anwendungen, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit. Mit dem zweiten Modul des Programms können Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien fit gemacht werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro für jedes Unternehmen. Das Interesse an dem Programm ist so groß, dass aktuell die Registrierung im Förderportal gestoppt ist. Es bleibt aber genug Zeit für die Antragstellung, denn der Antragsschluss ist der 31.12.2023. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier

Eine ähnliche Stoßrichtung hat Go digital. Es richtet sich ebenfalls an alle Branchen, gilt allerdings nur für Unternehmen mit bis zu Hundert Beschäftigten. Für den Pflegesektor kommt vor allem der Bereich IT-Sicherheit infrage. Vom BMWi autorisierte Berater unterstützen unter anderem bei der Suche nach Lösungen und übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel. Mehr Informationen gibt es hier.

Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken

Bei diesem Sonderprogramm der Stiftung Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen ist Eile geboten. Denn die Frist für die Antragstellung läuft schon am 15.11.2020 ab. Gefördert werden nur Träger, die Mitglied in der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sind. Fördergelder gibt es zum Beispiel für die Anschaffung von Tablets, um virtuelle Gruppentreffen, Kontakte zu den Angehörigen oder Beratungen zu ermöglichen. Oder um Arbeitsabläufe innerhalb der Organisationen mit digitaler Technik zu erleichtern. Das neu geplante Projekt der Antragsteller muss geeignet sein, die Folgen der Coronakrise abzuwehren bzw. zu mildern. Sehr großzügig sind die Förderbedingungen : 95 Prozent der Mittel brauchen nicht zurückgezahlt werden. Und die Eigenbeteiligung beträgt 5 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten. Maximal können pro Projekt 100.000 Euro gefördert werden. Die notwendigen Informationen stellt der Projektträger, das Forschungszentrum Jülich, zur Verfügung.

Digitalisierung in Baden-Württemberg

Breit angelegt ist das Strategieprogramm Digitalisierung in Medizin und Pflege des Landes Baden-Württemberg. Seit 2017 wurden bereits 24 Modellprojekte mit mehr als 11 Millionen Euro unterstützt. Im Pflegebereich können telemedizinische Anwendungen gefördert werden, um zum Beispiel Televisite in Pflegeheimen zu nutzen oder die telemedizinische Vernetzung zwischen Krankenhäusern und den Einrichtungen aufzubauen. Aktuelle Förderaufrufe werden auf der Plattform Gesundheit wird digital kommuniziert.

eHealth Sax in Sachsen

Mit der Richtlinie eHealth Sax Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen will das Bundesland Sachsen digitale Anwendungen vorantreiben. Förderanträge können jeweils bis zum 31.03. eines Jahres für noch nicht begonnene Vorhaben gestellt werden. Möglich ist das nur für sächsische Einrichtungen. Fördergelder werden in den Bereichen Telemedizin, E-Health und technische Assistenzsysteme vergeben. So kann man mit einem Projekt zum Beispiel die elektronische Patientendokumentation vereinfachen, um die Kommunikation mit Angehörigen und Ärzten und Apothekern zu verbessern. Zuwendungsfähig sind sowohl Sach- als auch Personalausgaben. Bis zu 80 Prozent der Aufwendungen können bezuschusst werden. Über die Anträge entscheidet eine Jury, die das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz einsetzt. Die Förderanträge müssen bei der Sächsischen Aufbaubank SAB gestellt werden. 

PpSG

Last but not least hilft auch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bei der Digitalisierung. Die Pflegeversicherung unterstützt über eine 40-prozentige Ko-Finanzierung einmalig die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung mit bis zu 12.000 Euro. Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen müssen nachweisen, dass dadurch die Pflegekräfte entlastet und die Pflege und Betreuung verbessert wird. Förderfähig ist zum Beispiel der Erwerb von Hardware und Software, aber auch die Kosten für Online-Lernplattformen kann man einreichen. Kein Geld gibt es jedoch für Therapiemittel oder andere Geräte, die zur Unterhaltung oder Beschäftigung von  Pflegebedürftigen dienen. Der Förderantrag muss bis 31.12.2021 gestellt werden. Auch für bereits durchgeführte Maßnahmen ist eine Förderung möglich. Der Antrag ist an eine der Pflegekassen zu richten, die sich an der Pflegesatzvereinbarung beteiligen bzw. an deren Landesverband oder an den Verband der Ersatzkassen. Die Pflegekasse des jeweiligen Bundeslandes übernimmt die Bearbeitung des Antrages, erteilt den Bescheid und zahlt die Summe auch aus. Unter Orientierungshilfen finden Sie alles Wichtige zur Antragstellung, förderfähige Maßnahmen etc.. 

Weitere Fördermöglichkeiten

In Deutschland sprudeln Tausende von Förderquellen, gerade auch für die Altenhilfe. Sehr viele der möglichen Förderer agieren jedoch nur in einem bestimmten regionalen oder thematischen Bereich. Das gilt zum Beispiel für Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie für kleinere Stiftungen. Gemeinnützige Träger können auf die Einnahmen staatlicher Lotterien hoffen. Am wichtigsten sind hier die Deutsche Fernsehlotterie/Stiftung Deutsches Hilfswerk und das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU lassen sich über die Webseite Förderdatenbank.de recherchieren. Mehr Durchblick im Förderdschungel verschafft wahrscheinlich eine professionelle Beratung, so zum Beispiel für gemeinnützige Einrichtungen unter anderem auf https://blog-foerdermittel.de/ oder für Unternehmen unter https://foerderquelle.de/.


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