Im Folgenden geben wir einen kleinen Überblick über aktuelle Projekte und Programme des Bundes und der Länder.

Fassadengrün und Wärmeschutz

Die Folgen der Erderwärmung treffen auch Pflegeheime, Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen.

Das Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll dabei unterstützen, sich besser gegen Hitze, Starkregen oder Dürreperioden zu wappnen. Hier stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Fördertopf von insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. 

Die Laufzeit beträgt drei Jahre und geht bis 2023. Derzeit können noch keine Anträge gestellt werden. Denn bereits kurze Zeit nach dem Start des Programms musste das erste Förderfenster geschlossen werden – zu groß war der Ansturm der Antragsteller. In diesem Frühjahr 2022 wird aber ein zweites Förderfenster geöffnet. Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen und investive Maßnahmen. Das können zum Beispiel der Ankauf von Markisen, Jalousien oder Trinkwasserbrunnen sein, aber auch Anlagen zur Raumkühlung sowie zur Wärme- und Kältedämmung von Dächern und Fassaden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen in kommunaler, freier und kirchlicher Trägerschaft. Bei juristischen Personen des Privatrechts beträgt die Förderquote bis zu 75 Prozent. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Projektträgers „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft“ (ZUG).

Förderung für Digitalisierung verlängert

In die zweite Runde geht das Programm für Digitalisierungsprojekte in der Pflege, das mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) aufgelegt wurde. 

Mit dem neuen Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) ist es bis 2023 verlängert worden. 

Die Pflegeversicherung unterstützt über eine 40-prozentige Ko-Finanzierung einmalig die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstungen mit bis zu 12.000 Euro. Der Zuschuss kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen nachweisen, dass Pflegekräfte entlastet und Pflege und Betreuung verbessert wird. Förderfähig sind zum Beispiel der Erwerb von Hardware und Software sowie die Kosten für Schulungen. Der Antrag ist an eine der Pflegekassen zu richten, die sich an der Pflegesatzvereinbarung beteiligen bzw. an deren Landesverband oder an den Verband der Ersatzkassen, siehe hier.

Familienfreundlicher werden

Ein wenig aus dem Fokus geraten ist ein weiteres Programm aus dem PpSG. 

Mit 100 Millionen Euro pro Jahr fördern die Kassen Projekte, damit Pflegende Familie und Beruf leichter unter einen Hut bringen können. 

Das kann die Kita im Hause oder eine Notfallbetreuung sein. Aber auch die Kosten einer Beratung, um eine familienfreundliche Dienstplangestaltung anzubieten. Seit der letzten Pflegereform (GVWG-2021) gehören dazu auch Maßnahmen, um ausgeschiedene Pflegekräfte wieder in den Beruf zurückzuholen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der ausgegebenen bzw. geplanten Mittel. Der Zuschuss ist auf 7.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Der Anspruch besteht für jedes Jahr der Laufzeit des Programms, also bis einschließlich 2024. Der Antrag ist ebenfalls über den GKV-Spitzenverband an eine der Pflegekassen zu richten. Interessant für viele Einrichtungen ist auch das Projekt Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP). Geschulte Coaches machen eine Bedarfsanalyse, schlagen Maßnahmen vor und unterstützen Pflegeheime bei der Umsetzung. Anmelden kann man sich unter diesem Link.

Wohnen und Pflege in Niedersachsen

Insgesamt 1,95 Millionen Euro gibt es dieses Jahr in Niedersachsen für innovative Vorhaben rund um altersgerechtes Wohnen. Das Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter richtet sich an Projekte, die ein weitgehend selbstständiges Leben alter pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Das können zum Beispiel Demenz-WGs sein, aber auch Seniorentagespflegestätten oder ambulant betreute Gemeinschaftshäuser. Gefördert werden sowohl investive (Neu- und Umbauten) als auch nicht investive Vorhaben (zum Beispiel Aufbau von Pflegeinfrastrukturen, von ambulant betreuten Pflege Wohngemeinschaften). Maximal stehen 100.000 Euro zur Verfügung, sowohl für investive als auch für nicht investive Maßnahmen. Dabei ist die Zuwendungshöhe auf jeweils maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. 

Anträge für 2022, also für Projekte, die schon 2022 starten, können noch bis zum 01.04.2022 eingereicht werden. Bis zum 01.08.2022 müssen Anträge für das Förderjahr 2023 bei der Bewilligungsbehörde eingehen.

Vor der Antragstellung sollte man sich möglichst vom Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. beraten lassen.

Neues Wohnen in Bayern

Einen weitergehenden Ansatz verfolgt das bayerische Modernisierungsprogramm. Es gilt nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen. Gefördert werden unter anderen Investitionen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen und der Energie- und Wassereinsparung dienen. Dazu gehören natürlich auch Umbauten, um den Bedürfnissen alter Menschen besser entsprechen zu können. Dafür gibt es zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei diese nur bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig sind. Bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche kann die Förderung betragen. Träger von Pflegeeinrichtungen müssen ihren Antrag jeweils bis zum 01. März eines Jahres einreichen. Der Stichtag für Projekte des nächsten Jahres wäre also der 01. März 2023. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, sollen Gebäude mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens acht Pflegeplätze umfassen. Detaillierte Informationen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erhältlich. 

6000 Euro Bonus

Auf reges Interesse stieß das Förderprogramm des BMG Faire Anwerbung Pflege Deutschland. So groß war der Andrang der Kliniken und Pflegeeinrichtungen, dass der Fördertopf schon kurz nach dem Start im vergangenen Jahr erschöpft war. Ob es eine Neuauflage geben wird, ist derzeit noch unklar. 

Immerhin fördert jetzt Sachsen die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte mit bis zu 6000 Euro. 

Dafür müssen Arbeitgeber mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten. So sollen faire Anwerbebedingungen ermöglicht werden. 3000 Euro werden gezahlt, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Herkunftsland der Pflegefachkraft mindestens 3500 Kilometer von Deutschland entfernt sein muss. Startet der Bewerber in seinem Herkunftsland einen deutschen Sprachkurs des Niveaus B 1 gibt es weitere 3000 Euro. Die Förderung kann man bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. 

Suchen und finden

Auf der Webseite der Förderdatenbank erhält man einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Experten unterstützen bei der Suche und bei der Stellung von Anträgen, zum Beispiel das Fördercafe und die Förderquelle für Unternehmen oder der Fördermittel Blog für non Profit-Unternehmen.

Foto: pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert