Der katholische Wohlfahrtsverband „Caritas“ hat sich gegen die Allgemeingültigkeit eines Tarifvertrags in der beruflichen Pflege ausgesprochen. Zuvor hatten Verdi und die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) eine Einigung erzielt, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die gesamte Branche ausdehnen wollte.

„Es ist schon traurig genug, dass wir immer wieder auf die ungerechte Vergütung in der professionellen Pflege aufmerksam machen müssen. Schon vor der Pandemie war es nur durch den tagtäglichen Einsatz der Pflegefachpersonen in Heimen, in der ambulanten Pflege und Kliniken möglich, unser Gesundheitswesen auf den Beinen zu halten. Noch deutlicher wurde ihre Wichtigkeit durch die Corona-Krise. Daher appellieren wir an die Arbeitgeber und an die Tarifpartner, dass sie sich endlich für angemessene Ziele einsetzen. Mit dem Mindestlohnansatz wird viel zu niedrig gestapelt, das muss den Verantwortlichen klar sein. Eine gerechte Vergütung kann nur mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 4.000 Euro sichergestellt werden. Genau wie bei den Sonderprämien wird ansonsten auch hier der Eindruck erweckt, als wolle man das Thema einfach nur vom Tisch haben. Da müssen wir uns nicht wundern, wenn der Unmut wächst und das Vertrauen des Pflegepersonals endgültig verloren geht.“

Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

„Eine Einigung bringt nichts, wenn dadurch das Risiko besteht, dass dadurch besser gestellte Tarifwerke kontinuierlich unter Druck geraten und gleichzeitig die Gefahr besteht, dass erst einmal mit Entwicklungen solange gewartet wird, bis sich die Löhne angeglichen haben. Daher sind Lohnreformen notwendig, die einen angemessenen Mindeststandard setzen. Ein Mindestlohn gehört für uns nicht dazu. Auch die Frage der Transparenz muss bei Lohndebatten geklärt werden. Diesbezüglich fordern wir von den privaten Arbeitgebern, dass sie einen Einblick in ihre Vergütungsstruktur gewähren. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass sie bei ihren eigenen Spielregeln bleiben, die oft unverhältnismäßig sind. Neben unserer Forderung von 4.000 Euro Einstiegsgehalt wäre zudem eine an die Belastung angemessene Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge notwendig. Daran sollten die Bemühungen rund um eine dauerhafte Verbesserung der Lohnstruktur in der Pflege nicht scheitern“, so Bergsträßer.

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