Monatelange Verhandlungen gehen zu Ende: Der festgelegte Kompromiss der Schiedsstelle wurde jetzt den DiGA-Herstellerverbänden vorgestellt. Darin ist eine dynamische Preisstruktur vorgegeben, die den DiGA-Herstellern wichtig war. Dennoch gibt es auch einen Beschluss zur Begrenzung der Preise, wofür die GKV seit Monaten plädiert hat. Einzelne DiGA werden nun einer von maximal 34 Gruppen zugeordnet. Für jede Gruppe wird ein individueller Höchstpreis ermittelt, der alle sechs Monate neu berechnet wird. Das ist ein aufwendiges Verfahren, aber aufgrund der nach wie vor neuen Therapieform eine geeignete Möglichkeit, sich verbindlich anzunähern. Es zeigt zudem, dass das aktuelle Abrechnungssystem noch nicht für digitale Anwendungen optimiert ist.

Hersteller der bereits gelisteten DiGA müssen nun ihre Anwendungen einer bestimmten Gruppe zuordnen. Durch den Kompromiss wurde aber auch der Weg zur großflächigen Nutzung von DiGA geebnet, da sie mit einem GKV-Höchstpreis voraussichtlich häufiger seitens der therapierenden Ärzte verschrieben werden. Diese Option könnte nun Richtung Politik als klarer Schritt zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens kommuniziert werden. Außerdem kann der gefundene Kompromiss als Ansatzpunkt genutzt werden, DiGA auch mit Blick auf die angekündigte Präventionsstrategie der Ampel-Koalition zu positionieren.

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