Es sind ermutigende Worte, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfes für das Wohngeld-Plus-Gesetz gefunden hatte: „Wir lassen die Pflegebedürftigen nicht im Stich. Trotz steigender Energie- und Heizkosten müssen die Heime bezahlbar bleiben. Deswegen sollen auch deutlich mehr Heimbewohnerinnen und –Bewohner als bisher Wohngeld beziehen“. Bürokratische Hürden sollen kein Hindernis darstellen. So könnte die Pflegeheimleitung den Antrag auf Wohngeld stellen, wenn sie den Auftrag erhalten hat. Auch eine vorläufige Wohngeldzahlung wäre möglich, wenn zum Beispiel absehbar ist, dass die zuständige Behörde länger brauchen wird, um den Bescheid zu erteilen.
Nach Meinung vieler Fachverbände bringt die Reform aber für Pflegeheimbewohner kaum Verbesserung.„Praktisch spielt das Wohngeld in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Bewohnerinnen bisher keine Rolle“, meint zum Beispiel Thorsten Mittag, Referent für Altenhilfe und Pflege beim Paritätischen Gesamtverband.
„Sobald jemand die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung etc. nicht mehr aufbringen kann, landet er automatisch in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Da sind die Unterkunftskosten mit enthalten“.
Beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) schätzt man die Situation ähnlich ein. „Die überwiegende Mehrzahl der Heimbewohnerinnen bezieht entweder Hilfe zur Pflege oder erfüllt die Voraussetzungen nicht“, erklärt bpa-Geschäftsführer Norbert Grote.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bezogen im Jahr 2020 etwa 85.000 Bewohner von Pflegeheimen Wohngeld.
„Laut der Pflegestatistik 2019 gibt es 818.317 Pflegebedürftige in Pflegeheimen. Es sind also gerade einmal 10,4 Prozent, die Wohngeld erhalten. Wer Sozialhilfe bezieht, bekommt dagegen kein Wohngeld, das trifft für mindestens ein Drittel aller Pflegeheimbewohner zu.
Wegen der immens steigenden Kosten wird der Anteil der Empfänger von Hilfe zur Pflege noch einmal spürbar steigen“, sagt Grote. Gesundheitsminister Lauterbach ist dagegen überzeugt, dass sich mit der Wohngeldreform die Zahl der Wohngeldempfänger auch in Pflegeheimen deutlich erhöhen wird.
Es kostet Zeit und Mühe, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. „Das komplexe Verfahren wird dazu führen, dass bei weitem nicht jeder theoretisch Anspruchsberechtigte Wohngeld nutzen wird. Das ist jetzt schon absehbar“, meint bpa-Geschäftsführer Grote. Hilft vielleicht die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Wohngeldanträge durch die Heime erstellen zu lassen? Betreiber von Pflegeeinrichtungen halten von der Idee wenig. Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung bezeichnete diese Möglichkeit in einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten sogar als „blanken Unsinn“. Die Heimleitung muss dann nämlich erst einmal alle erforderlichen Unterlagen einsammeln – sowohl von den Heimbewohnerinnen, deren gesetzlichen Vertretern oder auch von den Angehörigen. Für diese sehr aufwendige Prozedur fehlen den Pflegeeinrichtungen schlicht die Kapazitäten.
Ein weiteres Problem: Die langen Wartezeiten. Das Verfahren dauerte bisher durchschnittlich drei Monate – ein Geduldspiel für Antragsteller. Nach der neuen Reform wird der Kreis der berechtigten Haushalte sich von etwa 600.000 auf schätzungsweise zwei Millionen erhöhen. Mehr als dreimal so viel. Drei Mal so viel Mitarbeitende werden die kommunalen Wohngeldstellen aber mit Sicherheit nicht einstellen können.
Viele Sozialdezernate schlagen daher Alarm. Schlimmstenfalls, so die Befürchtungen, könnte es Sommer 2023 werden, bis Antragsteller das ersehnte Wohngeld in den Händen halten.
Der Deutsche Städtetag und Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt in einer Stellungnahme für den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages sogar vor einem möglichen Kollaps des Wohngeldsystems. Grund sei zum einen die Personalknappheit, zum anderen auch die Ungewissheit, ob die Software im Januar 2023 einsatzfähig sei: „Sollten die IT-Fachverfahren in den Ländern zum Inkrafttreten nicht verlässlich lauffähig sein, können in den ersten Wochen bis Monaten des Jahres 2023 gar keine (!) Wohngeldanträge durch die Wohngeldbehörden beschieden werden – weder Folgeanträge von Empfängern vor der Reform noch Neuanträge ab Inkrafttreten der Reform!“
Zu den höheren Eigenanteilen wegen gestiegener Lohnkosten kommen jetzt die extrem hohen Energiepreise. Wie sollen Heimbewohnerinnen das alles zahlen? Weder Wohngeld noch der zweite Heizkostenzuschuss werden hier Abhilfe schaffen können. Wirkliche Entlastung sehen zahlreiche Experten und Fachverbände vielmehr in einem „Rettungsschirm“ für die Pflegebranche insgesamt. So müssen Pflegeheime die Kostensteigerungen nicht mehr an die Bewohnerinnen weitergeben. Eine solches Hilfspaket hat zum Beispiel kürzlich wieder die neue Vorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes, Katarina Barley, gefordert. Auch der bpa fordert eine Direkterstattung der Energie-Mehrkosten an die Einrichtungen, die sich am Abrechnungsverfahren beim Pflege-Rettungsschirm in der Corona Pandemie orientiert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Pflegebedürftigen sind zum einen vor hohen Nachforderungen geschützt. Zum anderen wird verhindert, dass noch mehr Menschen in die Sozialhilfe rutschen.
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