In Kooperation mit dem IEGUS – Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft und Prof. Dr. Gabriele Moos von der Hochschule Koblenz hat die contec GmbH die neue Vergütungsstudie 2023 vorgelegt. Diese untersucht die aktuelle Vergütung des Top-Managements der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Eine wesentliche Erkenntnis der neuen Studie: Die Vergütung scheint im moderaten Umbruch.
 
Seit 2004 erhebt die contec Vergütungsstudie in zweijährigem Turnus die aktuelle Höhe und Zusammensetzung der Vergütungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit Fokus auf das Top-Management. Konkret gibt die Studie Vergleichswerte für das Bruttogesamtgehalt und die verschiedenen Gehaltskomponenten nach Unternehmensgröße gemessen an Beschäftigten (pro Kopf und Vollzeitäquivalente) und Umsatz an. Darüber hinaus werden weitere Faktoren, die die Vergütung beeinflussen, in die Untersuchung einbezogen.
 
Das Bruttogesamtgehalt der Befragten beträgt im Median 127.650 Euro (bei einer Unternehmensgröße von im Median 481 Beschäftigten bzw. 26,5 Millionen Euro Umsatz). Im Vergleich zu den erhobenen Daten der Vergütungsstudie 2021 entspricht das im Median einer moderaten Steigerung von 5 Prozent. Insgesamt zeigt sich, dass sich die Vergütung des Top-Managements nach den Krisenjahren und vor dem Hintergrund tariflicher Aufwertungen bei den Gehältern der Beschäftigten im Wandel befindet, dass dieser Wandel jedoch noch nicht in der Breite der Branche angekommen ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese spannende Erkenntnis in den künftigen contec Vergütungsstudien bestätigt und weiter fortsetzt.
 
Für die Studie wurden bundesweit Geschäftsführungen und hauptamtliche Vorständ*innen im Zeitraum von Juni bis September 2023 bezogen auf das Jahr 2022 online befragt. In die Auswertung konnten die Antworten von 413 Teilnehmenden einfließen. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität im statistischen Sinne, bietet jedoch eine gute Orientierung und grundlegende Erkenntnisse über Zusammenhänge hinsichtlich der Vergütung des Top-Managements in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. So wird die Bandbreite der Vergütungsstrukturanalysen der Vergütungsstudie auch in der Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Vergütungen herangezogen.
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