Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause versorgt – allein durch Angehörige oder zusammen mit oder durch ambulante Pflegedienste. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes. Der Anteil der zu Hause Gepflegten variiert dabei je nach Pflegegrad, wobei der Pflegegrad 5 die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt. In dieser Pflegekategorie sind die Anteile der stationär und zu Hause Gepflegten in etwa gleich groß. Bei allen anderen Pflegegraden überwiegt der Anteil der daheim gepflegten Menschen. 

Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland belief sich Ende 2019 auf mehr als 4,1 Millionen Menschen, von denen rund ein Fünftel vollstationär in Pflegeheimen versorgt wurde. Laut einer Prognose des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2050 auf 6,1 Millionen Menschen ansteigen. Ursache hierfür ist vor allem die kontinuierlich zunehmende Zahl älterer Menschen in Folge einer stetig besser werdenden medizinischen Versorgung. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen ist älter als 60 Jahre. Die Pflegequote steigt von knapp 14 Prozent in der Altersgruppe der über 75-Jährigen auf über 76 Prozent bei den über 90-Jährigen.

Unter Pflege wird die Betreuung von Menschen, die sich nur noch eingeschränkt selbst versorgen können, verstanden. 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Damit wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Es besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Das bedeutet, dass jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 ersetzen: je höher der Grad, desto mehr Versorgung brauchen die Betroffenen.

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