Mit fast 7 Milliarden Euro werden die Leistungen vor allem für die häusliche Pflege verbessert und flexibilisiert. Damit werden pflegebedürftige Menschen gestärkt und ihre Angehörigen entlastet.

Zum 1. Januar 2024 und dann nochmal 2025 und 2028 werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen angehoben. In zwei Schritten wird darüberhinaus ein flexibler gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege eingeführt.

Zur Begrenzung der steigenden Eigenanteile in der vollstationären Pflege werden die Zuschläge zum 1. Januar 2024 erhöht.

Die Fördermittel für bessere Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen werden bis 2030 verlängert und über das „Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege” der Einsatz digitaler Technik in der Pflegepraxis verstärkt.

Darüber hinaus werden Versicherte mit Kindern beim Beitrag konsequent entlastet, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgibt.

„Angesichts der demografischen Entwicklung stehen wir vor einer Zeitenwende, die unser Pflegesystem insgesamt herausfordert. Wir müssen Pflege neu denken. Das Gesetz ist dazu ein erster wichtiger Schritt und stellt die Weichen in die richtige Richtung. Die Erhöhung der Leistungen in der stationären wie in der ambulanten Pflege wird Menschen mit Pflegebedarf entlasten. Und mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag schaffen wir die dringend benötigte Flexibilität. Das ist der Weg, auf dem wir die Pflege zukunftsfester machen müssen.“

Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte

Mit der Pflegereform werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege zusammengeführt; bereits ab Januar 2024 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für Kinder und junge Erwachsene ab Pflegegrad 4 und dann ab Juli 2025 für alle. Mit dem neuen Budget können Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien selbstbestimmter entscheiden, wie sie Entlastung organisieren. Das wird gerade Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegebedarf entlasten, für die es fast überall an spassenden Angeboten fehlt.

Mit der Pflegereform wird nicht zuletzt auch die kommunale Pflege gestärkt. Kommunen können mit Geldern der Pflegeversicherung ab 2025 eigene Projekte realisieren, um ihre Strukturen vor Ort zukunftsfest zu machen.

„Und wir unterstützen die Pflege vor Ort in den Kommunen. Das ist wichtig, denn jeder soll in seinem Umfeld passende Angebote finden. Dabei müssen die Kommunen eine viel größere Rolle einnehmen als bisher. Mit der Förderung von Modellvorhaben erhalten Städte und Gemeinden die notwendige Unterstützung, um ihre Strukturen in der Pflege zukunftsfest zu machen. Klar ist aber auch: das sind erste wichtige Schritte. In dieser Legislatur werden und müssen weitere folgen.“

Claudia Moll

(Quelle: Claudia Moll)

1 comment
  1. Kommentar vom bad e.V.: Auf breiter Front enttäuschend

    Mit dem im Bundestag beschlossenen Gesetz zur „Entlastung und Unterstützung in der Pflege (PUEG)“ hat sich die Ampel-Koalition ein Armutszeugnis für ihre Pflegepolitik ausgestellt. Trotz des starken Protests seitens des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. hat das Parlament mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP ein Regelwerk verabschiedet, das keine Lösungen für die drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung anbietet. Verlierer sind sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegeeinrichtungen.

    Bereits die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Maßnahmen hatte der bad e. V. als zu spät kommend und unzureichend kritisiert. In letzter Minute hatten sich die Ampel-Fraktionen sogar dazu entschlossen, das Gesetz noch zu verschlimmbessern: Die läppische und vom bad e. V. daher vielfach als zu gering bemängelte Dynamisierung bei den Pflegeleistungen für das Jahr 2025 wurde um 0,5 Prozentpunkte auf nur noch 4,5 Prozent gesenkt. Im Gegenzug hat man dafür das kurz zuvor aus dem Referentenentwurf gestrichene Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, für das der bad e. V sich wiederholt eingesetzt hat, wieder in das Gesetz aufgenommen.

    Die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Andrea Kapp kommentiert die hastig vorgenommenen Änderungen folgendermaßen: „So begrüßenswert die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld auch ist, wiegt sie die Kürzung der für 2025 vorgesehenen Steigerung bei weitem nicht auf. Die Beschränkung des Entlastungsbudgets zunächst auf pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene der Pflegegrade 4 und 5 und seine Einführung für alle der Pflege bedürftigen Personen erst ab 2025 unterstreicht unsere Hauptkritik, dass die Änderungen für den überwiegenden Teil der Betroffenen erst mit erheblicher Verzögerung eintreten und im Ergebnis nahezu wirkungslos bleiben.“

    Das Hickhack um das gemeinsame Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die hinzugekommene Reduzierung bei der Dynamisierung zeige eine Bundesregierung, die ihres pflegepolitischen Kompasses verlustig gegangen sei. So werde die Pflege in höchste Not navigiert, warnt Andrea Kapp. Und fügt hinzu: „Unsere Mahnungen und Verbesserungsvorschläge sind beim Gesetzgeber leider auf taube Ohren gestoßen. Die Pflegeeinrichtungen stehen bereits jetzt unter massivem wirtschaftlichem Druck und werden durch diese sogenannte Pflegereform keine Entlastung erfahren. Sehenden Auges nimmt der Gesetzgeber eine Verschlechterung der pflegerischen Versorgung in Kauf, auch weil Pflegebedürftige aufgrund der gesetzlichen Regelungen, die die tatsächlichen Kostensteigerungen nur ungenügend kompensieren, immer weniger Pflegeleistungen über die Pflegeversicherung finanzieren können. Wir werden weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln darauf drängen, dass die für eine zukunftssichere Pflege zwingend nötigen Maßnahmen schleunigst auf den Weg gebracht werden.“

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