Am 2. Juli 2020 beschließt der Deutsche Bundestag mit dem zweiten Nachtragshaushalt, dass erstmals Steuermittel zur Stützung der Sozialen Pflegeversicherung aufgewendet werden. Die TK begrüßt diesen Beschluss und weist auf den weiter steigenden Mittelbedarf in der Sozialen Pflegeversicherung hin.

Die Corona-Pandemie hat die vielschichtigen Herausforderungen in der Pflege auf dramatische Weise verdeutlicht. Damit die soziale Pflegeversicherung ihre Funktionen auch nach der Krise weiter erfüllen kann, muss ihre Finanzierung nachhaltig neu aufgestellt werden. Dabei gilt es, sowohl einen stabilen Beitragssatz als auch die Belastung der Pflegebedürftigen angemessen zu berücksichtigen. Um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu stabilisieren und den Druck von den Beitragszahlern zu nehmen, macht die TK eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Vorschlägen.

Damit die soziale Pflegeversicherung ihre Funktionen auch nach der Krise weiter erfüllen kann, muss ihre Finanzierung nachhaltig neu aufgestellt werden. Um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu stabilisieren und den Druck von den Beitragszahlern zu nehmen, schlägt die TK vor, die Leistungsbeträge einmalig anzuheben und die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige künftig direkt aus dem Bundeshaushalt zu begleichen. Weiterhin ist eine jährliche Dynamisierung der Leistungen notwendig, damit die Pflegeversicherung auch künftig mit der Preisentwicklung mithalten kann.

Um die dadurch zu erwartenden Mehrausgaben zu decken, braucht es einen dauerhaften Steuerzuschuss. Dessen Höhe sollte an die Entwicklung der Leistungen gekoppelt sein.

Ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sollte das Pflegerisiko künftig gerechter verteilen, so der TK-Vorschlag. Würden zudem die Bundesländer gesetzlich dazu verpflichtet, die bei ihnen verorteten Investitionskosten auch tatsächlich zu tragen, könnten Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger entlastet werden.

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