Jede zweite Teilzeitkraft würde ihre Arbeitszeit aufstocken und knapp 60 Prozent der ausgestiegenen Pflegefachpersonen würden in ihren Beruf zurückkehren. Dies ergäbe für ganz Deutschland mehr als 170.000 zusätzliche Vollzeitkräfte, errechnete jetzt eine Studie der Uni Bremen.
Die Studie untersucht, welche Bedingungen die Bereitschaft von Pflegekräften zur Rückkehr in ihren Beruf oder zur Erhöhung ihrer Stundenzahl positiv beeinflussen können. Es zeigt sich, dass das Potenzial enorm groß ist, dass (ausgestiegene) Pflegekräfte den Pflegeberuf gerne (wieder) ausüben. Für eine im vertiefenden Interview befragte, ausgestiegene Pflegekraft ist die Tätigkeit in der Pflege noch immer der „einzig echte, wertvolle Job, den ich im Leben gemacht habe.“
Die Rückkehr oder Erhöhung der Stundenzahl ist für die befragten Pflegekräfte jedoch nur unter Bedingungen eine Option: den eigenen Ansprüchen entsprechend und unter Anerkennung ihrer Fachlichkeit pflegen zu können, dabei von Vorgesetzten wertgeschätzt zu werden, betrieblich mitbestimmen zu können, das Privatleben nicht immer wieder ungeplant der Arbeit unterordnen zu müssen, psychisch gesund zu bleiben und dabei der Verantwortung entsprechend bezahlt zu werden. Verbesserungen in diesen Bereichen motivieren nicht nur ausgestiegene und Teilzeitpflegekräfte, sondern werden sich auch für alle anderen Pflegkräfte positiv auswirken und zum Verbleib im Beruf beitragen können.
Zuletzt muss jedoch darauf verwiesen werden, dass die ermittelten förderlichen Bedingungen für einen Wiedereinstieg beziehungsweise eine Stundenerhöhung – allen voran ein höheres Gehalt und weniger Zeitdruck – nicht ohne eine auskömmliche Finanzierung zu erreichen sein werden. Daher müssen die hier vorgestellten Ergebnisse und Handlungsansätze verknüpft werden mit grundlegenden Veränderungen der Finanzierung. So wird es unumgänglich sein, die Finanzierungsgrundlage im Bereich der Pflege- und Krankenversicherung im Sinne einer Bürgerversicherung auszuweiten. Ebenfalls müsste die Pflegeversicherung dahingehend reformiert werden, dass höhere Kosten nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Im Bereich der Krankenversicherung bietet eine Abkehr von den Fallpauschalen und eine Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip Potenzial für Kosteneinsparungen zugunsten bedarfsorientierter Ausgaben.