„Die Bundesregierung handelt derzeit nach dem Kredo: Da die einen eh schon zu schlecht bezahlt werden, dürfen die anderen erst recht nicht mehr bekommen. Nur so lässt sich erklären, dass Pflegefachpersonen und andere Berufsgruppen in Krankenhäusern von der Auszahlung der Corona-Sonderprämien komplett ausgeschlossen werden. Nach wie vor stößt das bei uns auf völliges Unverständnis. Ist denn nur das Personal in der Altenpflege durch das Coronavirus gefährdet? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten. Insbesondere dort, wo Corona-Patienten versorgt werden, arbeitet das Personal bis zum Anschlag. Daher bestehen wir weiterhin auf eine Ausweitung der Sonderprämien auf alle coronarelevanten Settings der beruflichen Pflege. Es kann nicht angehen, dass man bei Vergütungsfragen immer noch selektiert und damit auch innerhalb der Berufsgruppe polarisiert. Diese ganzen Debatten und Maßnahmen wären alle nicht erforderlich gewesen, wenn man sich bereits viel früher für faire Lohnstrukturen eingesetzt hätte. So wird nun wieder darüber gestritten, wer genau wie viel in welchem Bereich verdienen soll. Das ist leider absurd und wird unserer Berufsgruppe alles andere als gerecht“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat die Bundesregierung die Auszahlung von Corona-Sonderprämien für berufliche Pflegende auf den Weg gebracht. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung. Die Bundesländer und die Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus auf 1.500 Euro aufstocken. Einige Länder, wie Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Aufstockung zugesagt. Der Bonus soll mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt werden. Die Corona-Prämie ist bis 1.500 Euro steuerfrei.
„Der Applaus auf den Balkonen ist verhallt und somit auch die Wertschätzung für unseren Berufsstand. Meine einzige Hoffnung ist nun, dass neben uns auch andere Akteure die Notwendigkeit einer Vergütungsreform in der professionellen Pflege erkannt haben und sich in Zukunft mit uns für ihre Umsetzung stark machen. An einem Mindestgehalt von 4.000 Euro brutto für vollzeitbeschäftigte Pflegefachpersonen führt kein Weg vorbei, außer man möchte in jeder Krise die gleiche Diskussion lostreten. Die Anhebung der Grundvergütung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich mehr Menschen für einen Einstieg in den interessanten Pflegeberuf entscheiden. Dies wiederum führt zu einer nachhaltigen Personalentlastung und somit auch zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung“, sagt Mai.