Die am Wochenende angekündigte Pflegereform der Bundesregierung soll zu einer Deckelung der Eigenanteile für die Heimkosten führen und zu einer dauerhaften Entlastung der Pflegebedürftigen beitragen. Für die Ruhrgebietskonferenz Pflege springt das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eindeutig zu kurz. „So bleibt Pflegebedarf Armutsrisiko“ fasst Ulrich Christofczik, Vorstand des Evangelischen Christophoruswerks in Duisburg und einer der Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, die angekündigten Regelungen zusammen. Schließlich deckelt das Reformkonzept der Bundesregierung nur die Eigenanteile für die Pflege in stationären Einrichtungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten bleiben unberührt.

Nur ein Drittel der Kosten werden gedeckelt

Aktuell beläuft sich die durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in NRW laut Verband der Ersatzkassen (vdek e.V.) auf monatlich 2.405 Euro. In der nun geplanten Reform der Pflege- versicherung soll es zu einer Festschreibung der Eigenanteile für pflegebedingte Aufwendungen kommen. Diese machen aktuell 818 Euro der gesamten Eigenanteile aus. Laut Reformkonzept sollen in Zukunft Pflegebedürftige 36 Monate lang maximal 700 Euro pro Monat für die Pflege zahlen müssen. Das würde in NRW zu einer echten Entlastung von 118 Euro pro Monat führen. Nicht gedeckelt werden allerdings die Aufwendungen für Hotel- und Investitionskosten. Hierzu verwies Minister Spahn schon in unserem „Talk am Förderturm“ am 21.09.2020 auf die Zuständigkeit der Länder: „Das haben wir nicht zu entscheiden.“

Pflegebedarf treibt auch in Zukunft Menschen in die Sozialhilfe

Für die Arbeitgeber aus dem Revier tickt hier eine sozialpolitische Zeitbombe für Bewohner, Angehörige und Kommunen. „Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden weiter steigen. Das treibt in Zukunft immer mehr Menschen mit Pflegebedarf in die Sozialhilfe und belastet die kommunalen Haushalte“, beschreibt Ulrich Christofczik mit Blick auf seinen Unternehmensstandort Duisburg. Im Bundesdurchschnitt sind es bereits rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf Sozialhilfe ange- wiesen sind, um einen Pflegeplatz finanzieren zu können. „Bei uns in Duisburg sind das heute schon mehr als 50 %. Das wird sich auch durch die jetzt angekündigte Reform nicht ändern“, erklärt Ulrich Christofczik seine kritische Haltung zum laufenden Reformprozess.

Jetzt ist die Landesregierung gefragt

Dabei sieht auch die Ruhrgebietskonferenz Pflege die Landesregierung in der Pflicht. „Jens Spahn weist ja zu Recht darauf hin, dass die Zuständigkeit für Hotel- und Investitionskosten nicht bei der Bundesregierung liegt“, zeigt Silke Gerling vom Diakoniewerk in Essen und ebenfalls Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz-Pflege Verständnis für die Beschränktheit des Reformvorhabens. Sie ergänzt: „Dann müssen Bund und Länder halt endlich mal Hand in Hand an einer solchen Reform arbeiten. So bleibt es Stückwerk. Das Reformpaket löst nicht unsere grundlegenden Probleme zur langfristigen und verlässlichen Finanzierung der Pflege in stationären Eirichtungen!“

Weitere Informationen zur Ruhrgebietskonferenz-Pflege und ihren Standpunkten auf www.ruhrgebietskonferenz-pflege.de

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