Stefan Ollendorf ist seit 2009 Produktmanager für wohnwirtschaftliche Förderprodukte der KfW im Bereich Mittelstandsbank & Private Kunden. Sein Fokus ist das Aufsetzen und das laufende Betreuen von Förderangeboten für das Bilden von Wohneigentum sowie für energieeffiziente und barrierearme Gebäude. 

Welche Umbaumaßnahmen zur altersgerechten Wohnraumanpassung fördert die KfW konkret?

Stefan Ollendorf: Die KfW fördert übergreifend im Zusammenhang mit altersgerechter Wohnraumanpassung vor allem die Sanierung von Innenräumen (beispielsweise Bäder), die Verbreiterung von Wohnungstüren, die Reduzierung und Beseitigung von Schwellen und Barrieren im gesamten Wohn- und Essbereich, den Umbau von Hauseingängen (beispielsweise Bau von Rampen für Rollatoren/Rollstühle) oder auch den Einbau von Fahrstühlen/Liftanlagen. Die KfW fördert alle Sanierungen und Umbauten, die älteren sowie eingeschränkten Menschen dabei helfen, möglichst lange in ihrer Wohnung oder ihrem Haus selbstbestimmt leben zu können. Die dazu notwendigen technischen Mindestanforderungen sowie die möglichen förderfähigen Maßnahmen können auf der KfW-Homepage abgerufen werden (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/). 

Wie hoch ist die Förderung?

Stefan Ollendorf: Für Privatkunden, die zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus sanieren möchten, bieten wir eine Zuschussvariante an. Die Zuschusssätze variieren von 10 bis 12,5 Prozent. 10 Prozent gibt es bei Einzelmaßnahmen, und wer sein ganzes Haus barrierefrei umbauen möchte, wird mit 12,5 Prozent der gesamten Kosten gefördert, die für den Umbau anfallen. Der maximale Zuschussbetrag, also beim Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“, beträgt 6.250 Euro. Bei einzelnen Maßnahmen liegt der maximale Zuschussbetrag bei 2.500 Euro. 

Wer kann die Förderung beantragen?

Stefan Ollendorf: Grundsätzlich kann jeder die Förderung beantragen, der sich mit den Themen Barrierefreiheit/Barriereduzierung und altersgerechte Wohnraumanpassung beschäftigt. Hier sprechen wir nicht nur ältere oder eingeschränkte Privatleute an, sondern explizit auch jüngere Personen und Familien, die sich dahingehend für die Zukunft wappnen wollen. Für Privatkunden ist in erster Linie die in der Antwort zuvor beschriebene Zuschussvariante interessant. Für diese Zuschüsse stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Auf diese Zuschüsse beziehungsweise diese Förderungen können Privatkunden zugreifen, die Haus- oder Wohnungseigentümer sind. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Ein- oder Zweifamilienhaus oder die Wohnung schon lange im eigenen Besitz befindet oder die Immobilie erst kürzlich erworben wurde. Auch Wohneigentümergemeinschaften und sogar Mieter gehören zur Antragstellergruppe der Zuschussvariante, sofern sie das Einverständnis des Objektbesitzers haben, und können Förderanträge stellen. 

Zusätzlich bieten wir vor allem für Mehrfamilienhauseigentümer oder Wohnungsunternehmen eine Kreditvariante an, mit der die KfW die Finanzierung barrierereduzierender Maßnahmen zu einem günstigen Zinssatz anbietet. Dieser Finanzierungsangebot steht bei Bedarf jedem uneingeschränkt zur Verfügung, ob Privatkunde, Wohnungsunternehmer, Bauträger. Jeder, der ein barrierearmes Gebäude errichtet oder in dieses investiert, kann einen Kreditantrag stellen.

Wie sieht die aktuelle Anzahl und die prozentuale Verteilung der Förderkredite aus (Privatleute, Bauträger, Wohnungsunternehmen etc.)? Und gab es in den letzten Jahren Veränderungen hinsichtlich Anzahl und Verteilung?

Stefan Ollendorf: Die Kreditvariante mit günstigen Finanzierungsangeboten ist in erster Linie für die Wohnungswirtschaft (inklusive Bauträger) interessant, da diese viel Wohnraum zeitgleich saniert/baut. Hier liegt der Anteil bei deutlich über 90 Prozent, und er ist über die Jahre hinweg stabil geblieben. Privatkunden, die Einzelmaßnahmen durchführen (zum Beispiel eine Badsanierung), zahlen das in den meisten Fällen von ihren Ersparnissen und greifen dann auf die Zuschussförderung zurück. Deswegen sehen wir in der Zuschussförderung ausschließlich 100 Prozent Privatkunden – was wiederum dem eigentlichen/gewünschten Antragstellerkreis entspricht. 

Was die Anzahl anbelangt, so haben im vergangenen Jahr 2022 über 30.000 Privatkunden die Zuschussförderung in Anspruch genommen. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die Zuschussvariante aus Bundesmitteln bedient wird. Und leider stehen die Bundesmittel nur in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Und diese reichen nicht aus, um die Zuschussförderung tatsächlich ein ganzes Jahr lang anbieten zu können. Daher konnten wir, nachdem wir wieder neue Gelder erhalten haben, erst im Juli 2023 mit weiteren Förderungen beginnen, und wir hoffen, dass wir auch in diesem Jahr wieder gut 30.000 Förderungen realisieren zu können. Bei der Kreditvergabe ist die Nachfrage deutlich überschaubarer. Hier erreichen wir in diesem Jahr bis jetzt noch keine 500 Anträge. Das liegt daran, dass Wohnungsunternehmen in der Regel auf andere günstige Finanzierungsquellen zurückgreifen. Zudem bleiben durch das aktuell höhere Zinsniveau die Investitionen etwas stecken.

Welche altersgerechten Umbauten werden am häufigsten angefragt/gefördert und welchen Stellenwert haben dabei heutzutage digital gestützte Systeme?

Stefan Ollendorf: Am häufigsten – und das mit sehr, sehr großem Abstand – werden barrierereduzierte und barrierefreie Badsanierungen (Dusch-/Badewannen-/WC- und Waschbeckenanpassungen sowie Türverbreiterungen) angefragt und gefördert. Die KfW fördert auch digital gestützte Systeme (beispielsweise Alarm- und Notrufsysteme oder andere alltagstaugliche digitale Assistenzsysteme). Doch aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, spielen digital gestützte Systeme eine noch viel zu untergeordnete Rolle. Wir bieten die Förderung dieser Systeme an, doch sie wird selten in Anspruch genommen, obwohl dies wünschenswert wäre.

Sind weitere neue KfW-Förderprogramme oder Erweiterungen der bestehenden Fördermittel in Zukunft geplant?

Stefan Ollendorf: Rund um das Thema barrierefreier Wohnraum und altersgerecht Umbauen sind vorerst keine neuen Förderprogramme geplant. Entscheidend wird diesbezüglich auch sein, in welchem Umfang der Bund in den kommenden Jahren Mittel für die Förderung bereitstellt.

Besten Dank für das Gespräch.

Foto: © KfW/Stefan Ollendorf

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