Bei stationär Pflegebedürftigen gibt es eine Versorgungslücke durch Unterschiede beim Zugang zu zahnärztlicher Prävention. Das geht aus dem am Dienstag vorgestellten Zahnreport der BARMER hervor. Im Jahr 2024 stellten Zahnärzte bei bundesweit mehr als einem Viertel der BARMER-versicherten Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Bei rund 80 Prozent der Leistungen erfolgte dies direkt in den Einrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten haben. Allerdings traf dies nur auf weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen zu. Auf die übrigen Pflegeheime ohne Kooperationsverträge entfielen nur zwei Prozent der entsprechenden Leistungen.
„Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich. Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden. Pflegeheime sollten Kooperationsverträge mit Zahnärzten abschließen.“
Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzende der BARMER
Ungleich verteilter Anstieg bei der Inanspruchnahme
Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen seit dem Jahr 2018 angestiegen. Hintergrund ist die Einführung der Gebührennummern 174 a und b, die Zahnärzte für Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung bei Pflegebedürftigen abrechnen können. Während sich die Inanspruchnahme bei Heimbewohnern vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2024 auf jeweils über 25 Prozent etwa verdoppelt hat, stagniert sie bei ambulant Pflegebedürftigen bei rund drei Prozent. „Die Teilhabe Pflegebedürftiger an der zahnärztlichen Versorgung und insbesondere den Präventionsleistungen hat sich zwar insgesamt verbessert, aber längst nicht für alle Personengruppen. Auch für ambulant Pflegebedürftige ist die Situation besorgniserregend. Zur Lösung dieser defizitären Situation herrscht Handlungsbedarf“, so Reportautor, Prof. Dr. med. dent. Michael Walter.
Eklatante Ost-West-Unterschiede
Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen regional höchst unterschiedlich. Bei stationär Pflegebedürftigen reichte im Jahr 2024 die Quote für die Inanspruchnahme der Leistungen Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis hin zu 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg und Sachsen lagen mit 42,7 beziehungsweise 42,6 Prozent auf einem hohen Niveau. Bei ambulant Pflegebedürftigen lagen die Inanspruchnahmeraten im Jahr 2024 deutlich niedriger. In allen westlichen Bundesländern blieben sie unter drei Prozent, während Sachsen mit neun Prozent den höchsten Wert erreichte. „In den östlichen Bundesländern ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen grundsätzlich höher. Der Zugang zur Vorsorge darf aber nicht von der Postleitzahl abhängen“, so Straub.