Die Digitalisierung im Gesundheitswesen könnte in Deutschland schneller vorankommen. So ist die Zahl der elektronischen Patientenakten (ePA) hierzulande seit Jahresbeginn lediglich um 50 Prozent gestiegen. Beim elektronischen Rezept ist die Verbreitung zuletzt hingegen in Schwung gekommen. Dessen kumulierte Anzahl ist im selben Zeitraum um rund 800 Prozent angestiegen. Das zeigen Daten des TI-Dashboards Digitalisierung im Gesundheitswesen. 

Laut Bundesgesundheitsministerium bietet das E-Rezept für Versicherte mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept im selben Quartal benötigen. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Zudem verbessert es das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. Wie sie ein E-Rezept einlösen können, ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums beschrieben. 

Die langsamere Verbreitung der ePA könnte mit datenschutzrechtlichen Vorbehalten zusammenhängen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen etwa weißt darauf hin, das Patienten sich darauf verlassen können müssen, dass mit ihren vertraulichen Gesundheitsdaten verantwortungsbewusst umgegangen wird. Ihre Daten dürften daher ausschließlich für gemeinwohlorientierte Forschungsprojekte freigegeben werden. Eine Datenauswertung durch die Krankenkassen über das notwendige Maß hinaus und individuelle Versichertenansprachen lehnt der Bundesverband entschieden ab, weil die damit verbundenen Risiken erheblich größer sind als der mögliche Nutzen. Auch technische Hürden verhindern offenbar eine stärkere Verbreitung der ePA. 

Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Patienten standardmäßig angelegt werden. Die EPA fasst Daten zusammen, die ansonsten nur lokal bei einzelnen Gesundheitsdienstleistern erfasst wurden. Eine elektronische Erfassung bietet etwa den Vorteil, dass Untersuchungsergebnisse für den jeweils behandelnden Arzt zugänglich sind und Untersuchungen nicht wiederholt werden müssen. Der Patient kann zudem an einem zentralen Ort seine Gesundheitsdaten zugreifen, so dass etwa der Wechsel von Ärzten bei einem Umzug erleichtert wird.

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