Seit 1.11.2019 werden Einrichtungen der vollstationären Pflege auf Grundlage eines neuen Prüf- und Bewertungssystems begutachtet. Diese bedeutende Änderung läutet das Ende der Pflegenoten ein und bringt weitere Neuerungen mit sich. Um welche es sich dabei handelt und was diese Veränderungen für die Pflegepraxis bedeuten, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.  Einleitend empfehlen wir Ihnen den untenstehenden Videobeitrag vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).  

Er fasst die Änderungen hinsichtlich des neuen “Pflege-TÜVs” anschaulich bebildert und in aller Kürze für Sie zusammen:   

(Quelle: www.youtube.de, Kanal: MDK-Gemeinschaft, veröffentlicht am 25.09.2019; zuletzt abgerufen am 28.02.2020)

Die MDK-Prüfung wurde reformiert – aber warum eigentlich?

Bisher (seit 2011) lief die Bewertung von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten wie folgt: Einmal im Jahr besuchten Vertreter*innen des MDKs im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die stationären Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste. Das Resultat der Begutachtungen wurde dabei in Form von Pflegenoten dargestellt. Diese Praxis geriet allerdings verstärkt in die Kritik, weil die ermittelten Gesamtnoten keinen oder kaum Einblick in bestehende Qualitätsmängel gaben.

Es fehlte also an Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Noch dazu sorgte die Anlehnung der Pflegenoten an das Schulnotensystem für Unklarheiten. Wurde einer Pflegeeinrichtung zum Beispiel die Note “1,0” verliehen, bedeutete dies lediglich, dass diese Einrichtung die MDK-Mindeststandards erfüllt. Zwischen diesem Ergebnis und dem aus Schulzeiten bekannten Prädikat “sehr gut” bleibt viel Spielraum. Auch die Noten-Abstufungen wie z. B. “1,2” waren wenig aussagekräftig hinsichtlich bestehender Probleme und damit kaum belastbar. Letztlich sahen sich Verbraucher*innen mit dem Umstand konfrontiert viele (formal) sehr gute bis gute Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste in Ihrer Umgebung vorzufinden, die de facto allerdings auf verschiedensten Leveln teils große Mängel und Probleme vorwiesen. 

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat die Situation mit den folgenden Worten gut zusammengefasst: “Erkennbare und beispielsweise im Pflegequalitätsbericht des MDK benannte Probleme standen in einem eklatanten Missverhältnis zu einer gesamtdeutschen durchschnittlichen Gesamtnote von 1,2. Folge war, dass das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Aussagekraft und die Orientierungshilfe der Pflegenoten stark gelitten hat – und das, obwohl die zugrundeliegenden Prüfergebnisse durchaus Aussagekraft hatten.”

(Quelle: https://www.biva.de/neuer-pflege-tuev-das-aendert-sich/; zuletzt abgerufen am 28.02.2020). 

Auch Jens Spahn resümiert hinsichtlich des alten Notensystems: “Ein Pflege-TÜV, bei dem jedes Heim sehr gut bekommt, verdient seinen Namen nicht.”

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium; zuletzt abgerufen am 28.02.2020)

Wir können kompakt festhalten: Die Gesamtnoten für Pflege und Betreuung hatten einen schwachen Aussagewert und kaum einen Mehrwert für (potentielle) Verbraucher*innen. Eine Reform des bestehenden Bewertungssystems erscheint daher also als schlüssige Konsequenz.

Wie geht es weiter?

Klar war: Ein neues Bewertungssystem muss her. Konkret stammt das neue Bewertungskonzept aus der Feder der Institute  für  Pflegewissenschaft  an  der  Uni  Bielefeld (leitend Dr. Klaus Wingenfeld) und für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen. Diese haben haben von 2016 bis 2018 im Auftrag des deutschen Gesetzgebers bzw. des Pflegequalitätsausschusses daran gearbeitet. Gut ein Jahr später, konnte das neue Bewertungs-Assessment im Herbst 2019 Einzug in die Praxis finden. 

Was ändert sich?

Die neuartigen Bewertungen fußen kurz gesagt auf einem zweiteiligen Prüfsystem. Hierbei untersuchen die Pflegeeinrichtungen zunächst selbst die Ergebnisqualität Ihres Hauses und zwar auf Grundlage von zehn sogenannten “Qualitätsindikatoren”. Bei diesen Indikatoren handelt es sich um klar definierte Sachverhalte und Größen. Beispielsweise lassen sich hier die Zahl der Personen im Hause nennen, die an den Folgen von Stürzen oder Druckgeschwüren leiden. Das erhobene Ergebnis muss im nächsten Schritt an eine Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt werden, wo die Aussagen auf Plausibilität geprüft werden. Noch dazu gibt es fortan eine externe Qualitätsprüfung durch den MDK. Auch dieser Besuch wurde neu gestaltet. So werden in dessen Rahmen mittlerweile bestimmte Qualitätsaspekte geprüft, statt wie bisher die Erfüllung festgelegter Kriterien. Nach außen getragen werden die Ergebnisse dieser intern und extern erhobenen Daten auf informierenden Internetportalen der Pflegekassen. Da die alten Pflegenoten ausgedient haben, wird im Rahmen des neuen Bewertungssystems auf ein neues Schema zurückgegriffen.

Fortan werden Pflege-Einrichtungen nach diesem: 3-Säulen-System beurteilt:

  • externe Qualitätsprüfung
  • interne Erhebung mit Qualitätsindikatoren sowie Erhebung einrichtungsbezogener Informationen wie z. B. die Option zum Probewohnen, der Personalbestand oder auch die lokale Erreichbarkeit der Einrichtung
  • und schließlich folgt: der finale Prüfbericht, welcher die Ergebnisse der externen und der  internen Prüfung einzeln aufschlüsselt. Die Versorgungsergebnisse der jeweiligen Einrichtungen werden hier mit Hilfe von blauen Punkten und die Resultate des Prüfdienstes mit braunen Kästen dargestellt, um eine bessere Unterscheidbarkeit zu gewährleisten.

>>> Eine detaillierte Aufschlüsselung des neuen Bewertungsprozesses wurde hier gekonnt und sehr umfassend  erläutert: https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/qualitaetspruefung-pflegeeinrichtung/

Da im Frühjahr 2020 die ersten Auswertungen des neuen Bewertungs-Assessments erwartet werden, kommen auf die Branche durchaus interessante Wochen zu!

Was bedeutet der neue Pflege-TÜV für die Industrie?

Die Kritik an den bisherigen Pflegenoten und die Reform des Pflegeassessments zeigen Unternehmen klar auf, worauf es ankommt und welche entsprechenden Trümpfe nun gespielt werden müssen: Anbieter von Pflegedienstleistungen und entsprechenden Produkten sollten weiterhin verstärkt auf Transparenz und Verständlichkeit pochen. Dieser Anspruch geht also über eine Neudefinition und Offenlegung von Qualitätskriterien für die Pflegebewertung hinaus. Letztlich muss erreicht werden, dass Hilfesuchenden eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann. 

Über das Einhalten neuer gesetzlicher Vorschriften hinaus, sollte also Klartext gesprochen werden. Welche Stärken und welche Schwächen haben potentielle Kunden/ Klienten/ Patienten mit Blick auf Ihre Einrichtung oder hinsichtlich Ihrer angebotenen Produkte zu erwarten? Welche Maßnahmen des Qualitätsmanagementes sorgen aktuell und künftig bei Ihnen im Hause dafür, dass Stärken gesichert und ausgebaut, und Schwachstellen ausgebessert werden? Mit welchen Gütesiegeln bzw. Zertifikaten können Sie aufwarten, seit wann und warum? Kommunizieren Sie Erfolge, eigene Beispiele guter Praxis, eigene Ansprüche und Ziele und Pläne, die den Weg dorthin ebnen (sollen). Zeigen Sie sich als offenes System, das Kritik gerne aufnimmt und diese als wertvolle Information versteht. Treten Sie in den Dialog mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, online wie offline. Die Möglichkeit dazu bietet sich Ihnen vielerorts im Internet auf einschlägigen Bewertungsportalen und offline z. B. in Form offener Besuchertage. Bei der Konzeption etwaiger Informationskampagnen gilt es die relevanten, direkten und indirekten, Zielgruppen nicht aus dem Blick zu verlieren. Kennen Sie Ihr Publikum und machen Sie sich bewusst, dass die Bewertungsergebnisse Ihres Angebotes verständlich aufbereitet werden sollten: Für Pflegebedürftige, deren Angehörige und Interessierte. Stellen Sie sicher, dass diese Informationen leicht zugänglich und/ oder einsehbar sind. Das meint Aushänge, das meint entsprechende Vermerke auf der Homepage, ggf. Mailings, das meint Transparenzberichte beim Pflegestützpunkt und nicht zuletzt auch eine aktive Präsenz auf Bewertungsportalen. 

Bei aller Formalität: Vertrauen folgt hoher Versorgungsqualität. Und Vertrauen verbreitet sich über Empfehlungen, online aber vor allem auch im Familien- und Freundeskreis. Die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) stützt diese Aussage: “Bei der Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung verlassen sich über zwei Drittel der Befragten[1] auf den persönlichen Eindruck oder die Empfehlung von Freunden.” (Befragt wurden 1.010 Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 69 Jahren, wohnhaft in Deutschland.)

Wer also die stete Sicherung und den Ausbau hoher Versorgungsqualität zur klaren Priorität erklärt, wird sich organisch weiterempfehlen, wird das Interesse qualifizierter Mitarbeiter*innen auf sich ziehen und findet sich -idealerweise- in einer Aufwärtsspirale wieder.  Halt und Sicherheit finden Akteure aus der Pflege und Interessierte unter anderem im 212 Seiten starken (aktualisierten) Dokument des Bundesgesundheitsministeriums namens “Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege und zu den neuen Pflegestärkungsgesetzen wissen müssen “. Hierin wird unter anderem sehr ausführlich auf die aktuellen Neuerungen hinsichtlich Qualitätssicherung und Transparenz (Seiten: 126 ff) eingegangen und vertiefend behandelt, was dies für Pflegende und Stakeholder bedeutet. 

Den kompletten Ratgeber zur Pflege des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.


[1] “Die bevölkerungsrepräsentative Online-Umfrage zum Thema Service- und Pflegequalität wurde von INNOFACT im Auftrag der DGQ im Oktober 2018 durchgeführt.”, Quelle: https://www.dgq.de/aktuelles/news/dgq-studie-zeigt-rund-die-haelfte-der-deutschen-haelt-pflege-tuev-fuer-nicht-aussagekraeftig/; zuletzt abgerufen am 04.03.2020
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