„Die Bundesregierung nimmt die berichteten Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen sehr ernst.“ So lautet der erste Satz in einer ausführlichen Antwort der Bundesregierung auf eine sogenannte „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU-Fraktion zur „Wirtschaftlichkeit von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen“.
Verbände der privaten Pflege wie auch der Wohlfahrt erheben seit Monaten in stetig steigender Lautstärke ihre Stimmen, um auf die brisante Schieflage hinzuweisen, in die die gesamte Pflegestruktur in Deutschland geraten ist. Auch der bad e. V. hat in seiner jüngst abgeschlossenen Umfrage unter Anbietern privater Pflege festgestellt: Zwei Drittel der teilnehmenden Pflegeeinrichtungen melden, dass ihre monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen und sie deshalb zur Refinanzierung der laufenden Kosten auf andere Quellen zurückgreifen müssen.
„Klar wird: Es geht längst nicht mehr darum, dass Pflege sich nicht mehr lohnt. Es geht darum, dass sich Pflegeunternehmer ihre Pflegebetriebe nicht mehr leisten können!“
Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Das System Pflege blutet, und der Bundesgesetzgeber verteilt vereinzelt Pflaster
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Vielzahl von Maßnahmen, die sie den bekannten wirtschaftlichen Belastungen der Pflege durch Inflation und rasant gestiegene Energiekosten entgegengesetzt habe (z.B. Energiepreisbremsen und Ergänzungshilfen).
Nach wie vor nicht zufriedenstellend beantwortet wird die Frage der fehlenden oder unzureichenden Refinanzierung der Personalkostensteigerungen, geschweige denn nach einer Kompensation der Inflation. Hier werden lediglich die im PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) vorgesehenen Erhöhungen von Leistungsbeiträgen und Zuschlägen (ab 2024) angeführt. Weiter wird auf die einschlägigen Konfliktlösungsmechanismen bei Vergütungsverhandlungen verwiesen…. Im Klartext: Wer als Pflegeeinrichtungsbetreiber seine erbrachten Leistungen nicht vergütet bekommt, muss den Klageweg, bzw. den Weg über die Schiedsstellen beschreiten. Ist die Politik hier nicht zuständig?
Gibt es aber dennoch endlich auch ein erstes ermutigendes Signal in dieser Antwort der Bundesregierung? Vielleicht ist es das tatsächliche Eingeständnis, die schwierige Lage der Pflegeeinrichtungen anzuerkennen? Immerhin gibt die Bundesregierung ein Versprechen im Hinblick auf die ambulante Pflege ab: „Die Bundesregierung prüft laufend, ob aktuelle Entwicklungen der Kosten für ambulante Pflegeleistungen eine Anpassung der Rechtslage, die im Bereich der Pflegeversicherung zuletzt mit dem PUEG erfolgt ist, erforderlich machen.“
Handeln Sie jetzt!
„An diesen Worten müssen sich die Regierenden noch in dieser Legislaturperiode messen lassen und eine gesetzliche Grundlage zur Refinanzierung schaffen: Es muss sichergestellt werden, dass Pflegeeinrichtungen ihre Kosten vollumfänglich, schnell und rechtssicher refinanziert bekommen. Außerdem müssen die Pflegesachleistungen im Rahmen einer weiteren Pflegereform angehoben und in dem Maße dynamisiert werden, wie die Kosten für die Pflege steigen. Das ist man den pflegebedürftigen Menschen schuldig!“
Andrea Kapp