Vorgestern hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.
„Arztvorbehalt ade! Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können. Die Gesetzentwürfe dürfen daher zu Recht als ein Meilenstein fürdie professionell Pflegenden bezeichnet werden.“
Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte
Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zielt insbesondere auf die Ausweitung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen durch:
• größere Entscheidungsbefugnisse bei der Empfehlung und Verordnung von Hilfsmitteln und der Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege. Ein Beispiel: bei dauerhaftem Bedarf von Inkontinenzprodukten muss man nicht mehr zum Arzt, da künftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen ausstellen dürfen.
• eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen. Zum Beispiel kann eine Pflegefachperson zukünftig in der Häuslichkeit eigenständig die Insulindosis anpassen, wenn sie bei der Blutzuckermessung erkennt, dass die Werte dies erfordern. Oder sie kann eine Infusion geben, wenn ein Pflegeheimbewohner aufgrund von Flüssigkeitsmangel Gefahr läuft ins Delir zu fallen, so dass er deshalb nicht ins Krankenhaus muss.
• Pflege-Begutachtung durch Pflegefachpersonen. In einem Modellprojekt übernimmt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt eines externen Gutachters die vertraute Pflegefachperson, das heißt weniger Termine und führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten.
Außerdem sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch gezielte Beratung unterstützt und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden.
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wiederum ist die Weiterentwicklung der bisher im Bundesgebiet bestehenden 27 Ausbildungen zu einer bundeseinheitlichen Ausbildung.
„Auch hier sagen wir endlich Schluss mit dem Wirrwarr der gegenseitigen Anerkennung und Adieu Bürokratie-Monster. Dieselbe Ausbildung garantiert nun auch dieselben Befugnisse für Pflegeassistenzkräfte in ganz Deutschland und erleichtert den Einstieg in den Pflegeberuf immens.“
Kahrin Stifler
Mit der einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wird insbesondere die interprofessionelle Zusammenarbeit gestärkt und die Möglichkeit der Höherqualifizierung bzw. des Aufstiegs in der Pflege erleichtert.
Staffler weiter: „Wir haben uns in der Pflege viel vorgenommen. Mit beiden Gesetzen stärken wir nun die professionelle Pflege und vereinfachen den Versorgungsalltag. Das kann aber nur der Anfang sein. Gleichzeitig arbeiten wir sehr intensiv an einer tiefgreifenden Pflegereform. Die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist im vollen Gange. Unser ambitioniertes Ziel ist es, Eckpunkte dafür bis Ende des Jahres auf den Tisch zu legen.“