Nach konstruktiven Verhandlungen und mit dem gemeinsamen Ziel, die schon in den vergangenen Jahren gezeigte Innovationskraft der Tarifvertragsparteien erneut unter Beweis zu stellen, haben die Geschäftsführung der PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH und die Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft ver.di am 27. Juli 2023 einen Tarifabschluss für das Jahr 2024 erzielt.
Ab dem ersten Januar 2024 werden die Grundentgelte aller Vergütungsgruppen um € 450,- (Vollzeitkraft) erhöht. Parallel steigen die Zuschläge für Nachtarbeit von 20 auf 25 % sowie für Sonntagsarbeit von 25 auf 50 %. Auch wurde eine nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung von Mehrarbeit- / Überstunden für Teilzeitbeschäftigte abgeschafft. Die Einführung eines Jobtickets und die Ermöglichung eines Jobrades runden den Abschluss ab. Schon für 2025 wurde vereinbart, die Wochenarbeitszeit um eine Stunde auf dann 38 Wochenstunden zu senken.
Die Gehälter der Auszubildenden zu Pflegefachkräften steigen ebenfalls ab 1. Januar 2024 um € 200,- monatlich. Die Entgelte der langjährig Beschäftigten, die berufsqualifizierend zu Gesundheits- und Pflegeassistenten bzw. Pflegefachkräften ausgebildet werden, erhöhen sich parallel um € 300,- monatlich.
„Beschäftigte in diesen systemrelevanten Berufen verdienen gute Gehälter. Wir konnten zeigen, dass diese Gehälter vereinbart werden konnten. Pflegefachkräfte bekommen nun 3.729 Euro Einstiegsgehalt und auch für Pflegehelfer:innen konnten Gehälter ab 2.938 Euro vereinbart werden. Und die vereinbarte Arbeitszeitverkürzung macht den Weg frei zu innovativen Arbeitszeitmodellen.“
Arnold Rekittke, Verhandlungsführer ver.di
„Ich freue mich, gemeinsam mit dem Tarifpartner einen Abschluss erzielt zu haben, der unsere Einrichtungen an der Spitze der Attraktivität hält. Unsere Beschäftigten sind unser Erfolgsgarant und haben unmittelbar Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Natürlich ist uns die zusätzliche Belastung der Bewohnenden bewusst, jedoch ist diese zur Sicherung der Versorgung, die existenziell ist, unvermeidlich.“
Thomas Flotow, Sprecher der Geschäftsführung