In dem Gutachten geht es um mehr Transparenz und Schutz der Menschen mit Pflegebedarf in den unterschiedlichen Wohnformen.

„Menschen mit Pflegebedarfund ihre Angehörigen müssen Klarheit über ihre Rechte gegenüber Pflegeeinrichtungen und Betreibern bekommen. Selbstbestimmung heißt auch, sich gegen Mängel, zu hohe Entgelte oder eine drohende Kündigung wehren zu können. Gerade bei den Verträgen über diese oft lebensnotwendigen Leistungen müssen wir dringend für mehrund besseren Verbraucherschutz sorgen.“

Claudia Moll

Das Gutachten zeigt die komplexe Landschaft der zivilrechtlichen Verträge zwischen Einrichtungen mit ambulanter bzw. stationärer Pflege und deren Bewohnerinnen oder Mietern auf, ausgehend vom Grundstückseigentümer über den Betreiber bis hin zu den Bewohnerinnen und Wohnungsmietern. Die Unterschiede zwischen den in der Praxis verwendeten Verträgen sind riesig, ebenso wie die Betriebskonzepte der ambulanten oder stationären Einrichtungen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zulässige und unzulässige Vertragsklauseln in Pflegeverträgen werden untersucht und bestehende Rechtsprechung im Kontext des Verbraucherschutzes dargestellt. Das Gutachten benennt dabei klar die praktische Abhängigkeit und die Informationsasymmetrie.

Für die anstehende Reform des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gibt das Gutachten ebenso wichtige Handlungsempfehlungen, wie zu den besonderen Herausforderungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in ihrem Alltag, ihrem Schutzbedürfnis und den Gründen, warum es ihnen oft schwer fällt, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Gerade in Krisenfällen des Betreibers muss zudem künftig den oftmals negativen Auswirkungen auf die Menschen mit Pflegebedarf entgegengewirkt werden. Die Pflegebevollmächtigte freut sich auf die Debatte.

Das Gutachten finden Sie hier.

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