Der Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG – BT – DRS 20/11 853) vom 17. Juni 2024 soll die bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung stärken, für Kinder und Jugendliche sowie andere vulnerable Personen wie Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen, die unter schweren körperlichen Krankheiten leiden oder von Behinderung betroffen sind. Er beschreibt die dringliche Notwendigkeit, die Versorgung dieser Gruppen im Bereich der seelischen Gesundheit zu erweitern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT), die Dachorganisation der Verbände aus Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie u.a., plädiert in einer Stellungnahme dafür, den Entwurf der Bundesregierung zu ergänzen.

Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft und Beauftragter der BAG KT, bescheinigt dem Entwurf eine wesentliche Lücke: „Erleichterte Zugänge zu den Richtlinienverfahren der verbalen Therapien helfen Menschen nicht, die nicht oder nur unzureichend sprechen können. Das ist eine absolute Zugangsbarriere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen wie auch für Menschen nach einem Schlaganfall, chronisch kranke Menschen, aber auch für Menschen, die kulturell bedingt nur eingeschränkt kommunizieren können. Wir fordern gerade für diese Menschen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention therapeutische Möglichkeiten, die ihnen barrierefrei helfen mit einem Zugang, der unabhängig von Sprache funktioniert.“

Beatrix Evers-Grewe, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien, ist überzeugt: „Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung mit Künstlerischen Therapien im stationären Bereich wissen wir, dass es gerade die nonverbalen therapeutischen Verfahren sind, die schneller und tiefer die Emotionen erreichen. Sie sind häufig Türöffner für verbale therapeutische Maßnahmen. Deshalb müssen die Künstlerischen Therapien im Gesetz neben die Psychotherapien gestellt werden.“

Dazu schlägt die BAG KT vor, die ambulante Versorgung durch Einbezug der Künstlerischen Therapien als „Psychotherapien gleich zu stellende Leistungen“ zu ergänzen. Damit wäre im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz der unersetzbare Beitrag der Künstlerischen Therapien durch eine berufsrechtliche Regelung verankert.

Der Gesetzesentwurf wird derzeit im Gesundheitsausschuss des Bundestages – mit einer Anhörung am 13.11.2024 – weiter beraten. Die Stellungnahme der BAG KT liegt dem Gesundheitsausschuss und dem Gesundheitsministerium vor und ist hier abrufbar:

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