Morgens die Mutter versorgen, mittags den Arzttermin koordinieren, abends wieder ins Büro-Postfach schauen. Für rund 7,1 Millionen Menschen in Deutschland, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, ist das der Alltag. [1] 73 Prozent aller pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig. [2] Und die Zahl steigt: Bis 2035 wird jede vierte Person in Deutschland 67 Jahre oder älter sein, während die Regelaltersgrenze für Jüngere auf 67 Jahre angehoben wurde. [3] [4] Damit werden immer mehr Menschen gleichzeitig Arbeitnehmer, Partner und Pflegeperson sein.
Für Unternehmen zieht das große Folgen nach sich: Präsentismus, Fehlzeiten und Fluktuation kosten Arbeitgeber laut der Schneider-Studie durchschnittlich 14.156 Euro pro betroffenem Mitarbeiter und Jahr. [5] 13 Prozent der betroffenen Beschäftigten wechseln oder kündigen ihren Job, weitere 21 Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit. [6] [7] Angehörigenpflege ist längst kein Randphänomen mehr: 40 Prozent der 16- bis 39-Jährigen pflegen oder unterstützen laut ifd Allensbach Angehörige. [6] Bereits 22 Prozent der 16- bis 29-Jährigen übernehmen nach dem DAK Pflegereport 2021 Pflegeaufgaben neben dem Beruf. [7] Damit ist Pflege kein reines Thema mehr für die Generation über 50, sondern bereits mitten in der Belegschaft angekommen.
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz
Ausgerechnet in dieser Situation plant die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine Reform, die pflegende Angehörige nach Einschätzung des Pflege- und Betreuungsanbieters Aterima Care in ihrer Flexibilität erheblich einschränken könnte. Der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht vor, die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – bislang bis zu 3.539 Euro jährlich, frei zwischen beiden Leistungsarten aufteilbar – durch stärker getrennte und zweckgebundene Gelder zu ersetzen. Konkret bedeutet das: Das geplante Überbrückungsbudget soll laut § 39 des Entwurfs nur noch 1.855 Euro (Pflegegrade 2 und 3) bzw. 2.285 Euro (Pflegegrade 4 und 5) betragen. Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ersetzt werden, die Ansparmöglichkeit entfällt. Auch den Umwandlungsanspruch für nicht genutzte Pflegesachleistungen soll es künftig nicht mehr geben.
Peter Blassnigg, Geschäftsführer von Aterima Care, kritisiert den Entwurf: „Es ist paradox: Das Gesetz verspricht Entlastung, nimmt pflegenden Angehörigen aber genau die Flexibilität, die sie brauchen, um weiterhin arbeiten zu können. Starre Monatsbudgets verbessern nicht die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, sondern zwingen Familien, die Versorgungslücke mit ihrer eigenen Arbeitszeit zu schließen.“
Die Praxis zeigt, wie unterschiedlich die Bedürfnisse und Realitäten pflegender Angehöriger aussehen können: Eine pflegende Tochter braucht vielleicht nicht jeden Monat ein paar Betreuungsstunden, sondern eine zusammenhängende Versorgung während einer Dienstreise, in einer besonders arbeitsintensiven Woche oder wenn sie selbst krank wird. Können Mittel nicht mehr angespart oder bedarfsgerecht umgewandelt werden, fehlt Unterstützung genau dann, wenn sie wirklich gebraucht wird. Die Lücke schließt dann die Arbeitnehmerin, etwa mit Urlaubstagen, durch Überstundenabbau oder Freistellung.
„Pflegende Angehörige dürfen nicht zum kostenlosen Lückenbüßer für ein überfordertes System werden. Möchten Gesetzgeber, dass sie weiterarbeiten, müssen sie Rahmenbedingungen schaffen, die zu ihrem Alltag passen – nicht Budgets, nach denen sie ihr Leben ausrichten sollen.“
Peter Blassnigg
Was Unternehmen jetzt tun können
Die Zahlen betonen die Wichtigkeit einer pflegefreundlichen Arbeitskultur und den Handlungsbedarf für Arbeitgeber: 90 Prozent der Beschäftigten achten laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Wahl eines Arbeitgebers auf familienfreundliche Maßnahmen. 42 Prozent nennen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als entscheidenden Faktor bei einem Jobwechsel. [8] Wer pflegende Mitarbeitende unterstützt, bindet nachweislich vorhandene Fachkräfte und gewinnt gleichzeitig neue.
Aterima Care hat dafür eigens ein konkretes Angebot für Unternehmen entwickelt. Das Programm Aterima Care Business beginnt nicht bei einzelnen betroffenen Mitarbeitern, sondern beim Unternehmen selbst. Eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung macht zunächst für den Arbeitgeber sichtbar, wie viele ihrer Beschäftigten Angehörige pflegen und ob sie deshalb erwägen, ihre Stunden zu reduzieren oder sogar ihren Arbeitsplatz aufzugeben. Laut Blassnigg ist ein Blick auf die tatsächliche Lebensrealität ihrer Belegschaft ein Weckruf, der viele Unternehmen erst ins Handeln bringt. Firmen, die das Angebot nutzen möchten, erhalten Infomaterialien, die sie über die Personalabteilung an ihre Mitarbeitenden weitergeben können. Zusätzlich bietet Aterima Care Vorträge und Workshops an, zu denen betroffene Mitarbeitende niedrigschwellig Zugang haben, ohne dass sie sich gegenüber ihrem Arbeitgeber outen müssen. Auf Wunsch schult Aterima Care auch ein bis zwei HR-Mitarbeitende, damit diese selbst erste Beratungsgespräche führen und die Unternehmenskultur langfristig pflegefreundlicher gestalten können.
Blassnigg fasst zusammen: „Pflege ist längst keine Privatsache mehr. In Deutschland pflegen über fünf Millionen Menschen einen Angehörigen, die meisten davon neben ihrem eigentlichen Beruf. Unternehmen, die diese Tatsache ignorieren, zahlen den Preis in Fehlzeiten, Fluktuation und verlorenen Fachkräften. Wer Mitarbeitende langfristig halten möchte, muss sich um eine pflegefreundliche Unternehmenskultur kümmern.“
Fakten auf einen Blick
5,7 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland – Tendenz steigend [1]
73 % der pflegenden Angehörigen in Deutschland sind berufstätig [2]
14.156 €: kostet ein pflegender Mitarbeiter Arbeitgeber im Schnitt pro Jahr durch Fehlzeiten, Präsentismus und Fluktuation [3]
22 % der 16- bis 29-Jährigen übernehmen bereits Pflegeaufgaben neben dem Beruf [5]
40 % der 16- bis 39-Jährigen haben Angehörige gepflegt oder unterstützt [4]
13 % der betroffenen Arbeitnehmer wechseln oder kündigen ihren Job [6]
Quellen
[1] Bundesministerium für Gesundheit
[2] Statista – Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger
[3] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen
[4] Deutsche Rentenversicherung – Regelaltersgrenze
[5] Schneider-Studie – Folgekosten Pflege
[6] ifd Allensbach – Pflegende Angehörige
[7] DAK Pflegereport 2021
[8] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019