„Grundsätzlich sind Diskussionen über erweiterte Prämienzahlungen für Pflegefachpersonen zu begrüßen. Fest steht jedoch auch, dass es sich um leistungsgerechte Boni handeln muss. Die heute im Bundestag besprochenen 1.500 Euro sind nach wie vor als absoluter Minimalkonsens zu betrachten. Die einmalige Auszahlung dieser Summe darf nicht zur Folge haben, dass über Lohnstrukturänderungen in der beruflichen Pflege nicht mehr gesprochen wird und sich Pflegefachpersonen deshalb abgespeist fühlen. Das ewige Zickzack rund um die ausgezahlte Summe und die Finanzierung wird nur ein Ende finden können, wenn unserer Forderung nach einem Mindestgehalt von 4.000 Euro brutto für vollzeitbeschäftigte Pflegefachpersonen nachgekommen wird. Weiterhin müssen die von der Politik beschlossenen Neuerungen stets sektorenübergreifend gelten. Ein Ausschließen bestimmter Bereiche, wie etwa der Krankenhauspflege und der Pflege in Rehabilitationseinrichtungen, darf es nicht geben. Nur weil die Krise dort noch nicht zugeschlagen hat, darf man hier nicht ungleich behandeln! Wir hoffen, dass durch die heutige Lesung im Bundestag all diese Fragen geklärt werden. Die Berufsgruppe der Pflegenden hat es verdient, dass man nun endlich die Zügel in die Hand nimmt und die seit Monaten versprochenen Verbesserungen in Angriff genommen werden!“

Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Die Auszahlung der Corona-Sonderprämien ist Teil eines Entwurfs für ein zweites Gesetz “zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Beschäftigte in der Altenpflege sollen demnach in diesem Jahr einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhalten. Länder und Arbeitgeber können die Corona-Prämie ergänzend aufstocken. Steuer- und abgabenfrei sind Bonuszahlungen bis zu einer Summe von 1.500 Euro. Laut dem Vorschlag, den die Ministerrunde im Kanzleramt billigte, soll die Prämie zu zwei Dritteln von den Pflegekassen und zu einem Drittel von Ländern und Arbeitgebern finanziert werden. In der zweiten Jahreshälfte will der Bund dann darüber entscheiden, wie die Kassen aus Steuermitteln unterstützt werden können. Das Gesetz soll in der nächsten Woche final im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Die Landespflegekammer hat schon mehrfach auf die angedachte Ungleichbehandlung von Pflegefachpersonen und die Risiken hingewiesen, die eine derart unbedachte Gesetzesregelung auf den Pflegeberuf haben würde. Auch die Bundespflegekammer hat sich in die Debatte eingeschaltet. In einem gemeinsamen Anschreiben wurden jetzt Ministerpräsident*innen sowie die Fraktionsvorsitzenden als auch die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages angeschrieben, um so für nachhaltige Unterstützung in dieser Situation zu bitten.

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