„Nach wie vor befürworten wir die Wahlfreiheit und die sichere pflegerisch-medizinische Versorgung von intensivpflegepflichtigen Menschen in deren häuslichen Umgebung sowie die kontinuierliche Überprüfung der Eignung der Unterbringung. Im Rahmen eines Runden Tisches “außerklinische Intensivpflege” unter Federführung der Pflegekammer und des Landesgesundheitsministeriums mit Kostenträgern, Verbrauchervertretern und Unternehmensverbänden sind wir in diesem Punkt zu einer einheitlichen Auffassung gekommen. Wir begrüßen nunmehr, dass der Bundesgesetzgeber sich ebenfalls dieser grundsätzlich angeschlossen hat. Dabei ging es uns auch um die Frage nach einer gerechten Vergütung in der außerklinischen Intensivpflege. Auch wenn der neue Entwurf zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ weiterhin einige Makel aufweist, wurde auch diesbezüglich ein wichtiger Grundsatz festgelegt: Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen zur Versorgung von intensivpflegepflichtigen Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen kann künftig nicht mehr als unwirtschaftlich eingestuft und von den Kostenträgern abgelehnt werden.“

Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

„Damit ist man einer unserer wichtigsten Forderungen nachgekommen, sodass sich die Pflegesätze in diesem Versorgungsbereich in Zukunft an tarifliche Normen orientieren können. Nun gilt es, diese Regelungen auf weitere Zweige der außerklinischen Versorgung auszuweiten. Ob bei der Unterbringung in Wohngruppen oder eben in der häuslichen Pflege – der finanziellen Ausbeutung von Pflegefachpersonen muss ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben werden. Zu refinanzieren sind die aufkommenden Mehrkosten bei der Anpassung an tarifliche Normen durch die Kostenträger“, so Mai weiter. 

Gestern wurde vom Bundestag das neue Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation beschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte seinen Gesetzentwurf nach heftiger Kritik von Pflegekammern und Sozialverbänden bereits mehrfach überarbeitet. Grüne, FDP und Linke haben den Minister anhand eines eingereichten Änderungsantrages dazu aufgefordert, seine Reformvorschläge zu ändern. Der Entwurf in seiner jetzigen Form verletze sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die zu begrüßenden Änderungsanträge der Opposition wurden vom Plenum jedoch abgelehnt.

„Es ist durchaus beruhigend, dass das Bundesgesundheitsministerium die Kritik am ursprünglichen Entwurf wahrgenommen hat und auf einige der Forderungen eingegangen ist. Die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen ist unantastbar, das muss zu jedem Zeitpunkt klar sein. Daher hoffen wir nun, dass es durch das neue Gesetz zu einer Steigerung der Qualitätsstandards in der außerklinischen Pflege kommt, der freie Patientenwillen respektiert wird und gerechtere Lohnstrukturen dauerhaft umgesetzt werden“, sagt Mai. 

1 comment
  1. Es ist sehr gut, dass diese Forderungen verwirklicht worden sind. Jedoch bin ich neugierig, wie viel die tariflichen Vergütungen genau betragen. Kann ich die irgendwo einsehen?

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