Seit Januar 2018 ist Erwin Rüddel (MdB, CDU) unter anderem Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit im 19. Deutschen Bundestag, zudem ist der bekannte Gesundheitspolitiker stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Was sind die ausgewiesenen Kernelemente für die Sie sich in Ihrer Partei in Bezug auf die Gesundheitspolitik (speziell im Pflegebereich) stark machen?

Erwin Rüddel: Wir benötigen mehr Digitalisierung und Vernetzung für eine bessere Versorgung und Entlastung der Akteure im Gesundheitssystem und in der Pflege.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein bestimmendes Thema. Deutschland hinkt anderen Ländern wie zum Beispiel Dänemark immer noch stark hinterher. Welche konkreten Ansätze verfolgen Sie, um die digitale Transformation erfolgreich voranzutreiben (Strategie)?

Erwin Rüddel:

Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) war ein wichtiger Schritt, unter anderem für mehr digitale Helfer in der Pflege.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (zum Beispiel Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Zudem wurde die Pflegeberatung um digitale Elemente erweitert.

Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen. Für die Krankenhäuser haben wir das Krankenhaus Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um eine strukturierte Digitalisierungsstrategie umzusetzen. In einem Stufenmodell werden bestimmte Standards der Digitalisierung festgelegt, die dann von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt werden. Ein solches Modell kann ich mir auch in der Pflege vorstellen.

Mit dem Aufbau digitaler Versorgungsketten rückt auch der Schutz der Patientendaten in den Fokus. Was ist hier angedacht?

Erwin Rüddel: Patientendaten müssen einen hohen Schutzgrad erfahren. 

Gleichzeitig muss es aber auch möglich sein, dass der Patient zugunsten einer besseren Versorgung selbst über den Schutz seiner Daten entscheidet.

Auch werden wir in der nächsten Legislaturperiode grundsätzlich diskutieren müssen, wie wir Gesundheitsschutz und Datenschutz in eine Balance bringen. Der Datenschutz darf einer guten Gesundheits- und Pflegeversorgung nicht im Weg stehen.

Welche Chancen sehen Sie im Einsatz von Robotern in der Pflege?

Erwin Rüddel: Es gibt vielfältige Anwendungsmöglichkeiten von robotischen Assistenzsystemen, die ein möglichst selbstbestimmtes Leben bei Pflegebedürftigkeit unterstützen können. Insbesondere Logistik und Überwachung kann ich mir zum Schutz von Patienten und zur Entlastung von Pflegekräften vorstellen. Hier bedarf es aber einer umfassenden Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung.

Oberstes Ziel muss es immer sein, dass der Einsatz von Robotik im Pflegebereich dazu beiträgt, die zwischenmenschliche Pflegearbeit zu unterstützen und zu verbessern.

Deshalb fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Projekte, die die Chancen und Risiken des Einsatzes, aber auch die Problematik des Nicht-Einsatzes von robotischen Systemen in der Kranken- und Langzeitpflege sachlich analysieren und wertorientiert abwägen.

Aus Ihrer Sicht: Welche weiteren Reformen insbesondere in der Pflege braucht es am dringendsten?

Erwin Rüddel: Wir brauchen eine gute Vergütung der Pflege bei gleichzeitiger Entlastung der Pflegebedürftigen. Hier braucht es mehr Unterstützung aus dem Finanzministerium: gute Pflege bei angemessener Bezahlung der Pflegekräfte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Wir brauchen zudem eine neue Definition der Aufgaben. Dabei muss Pflege als Teamleistung verstanden werden.

Das Festhalten an starren Fachkraftquoten muss überwunden werden mit dem Ziel, für bestimmte Leistungsanforderungen die passenden Teams zusammen zu stellen. Hierfür braucht man auch eine neue Definition der Aufgaben durch Delegation und Substitution.

Wie sieht eine praktikable Finanzierung der geplanten Themen aus?

Erwin Rüddel: Die Pflege muss zukünftig finanziert sein durch einen Mix aus Pflegeversicherung, Investitionskostenzuschüsse inklusive Digitalisierungskosten durch die Bundesländer, angemessene Eigenbeiträge und Mitteln aus dem Bundeshaushalt.

Herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

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