Zu teure Anbieter, viel zu komplizierte Regelungen und fehlende Informationen – die aktuelle Studie von pflege.de zeigt deutlich, warum der 125 Euro-Entlastungsbetrag, eine Pflegeleistung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab Pflegegrad 1 entlasten soll, von nur 40 Prozent genutzt wird. Ein Grund: 44 Prozent der knapp 3.000 befragten Pflegebedürftigen und pflegende Angehörigen finden die Regelungen ihres Bundeslandes für die Nutzung dieser Pflegeleistung zu kompliziert.
Trotz Unterstützungsbedarf wird der Entlastungsbetrag von 60 Prozent nicht genutzt
Über den 125-Euro-Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Und dieser Unterstützungsbedarf besteht: 75 Prozent der Befragten geben an, dass die pflegebedürftige Person bei Aufgaben im Alltag unterstützt wird. Ganz vorne dabei: Hilfe im Haushalt (61 Prozent). In 90 Prozent erfolgt die Unterstützung durch Privatpersonen. Wir wollten wissen, warum trotzdem 60 Prozent den Entlastungsbetrag nicht nutzen?
Für 64 Prozent sind professionelle Anbieter von Entlastungsleistungen zu teuer
Neben Privatpersonen können auch professionelle Dienstleister, wie ambulante Pflegedienste, über den Entlastungsbetrag unterstützen. Doch die Suche nach passenden Anbietern ist schwierig: 54 Prozent wissen nicht, wo sie nach Angeboten suchen sollen und für 43 Prozent der Befragten war die Suche nicht einfach. Zwei Aspekte spielen hierbei eine Rolle: 47 Prozent geben an, dass die Dienstleister keine freien Plätze hatten und für 64 Prozent waren professionelle Dienstleister zu teuer.
Der durchschnittliche Stundenlohn von ambulanten Pflegediensten liegt bei 40 Euro. Die monatlichen 125 Euro Entlastungsbetrag reichen somit nur für knapp drei Stunden Unterstützung im Monat.
Unterschiedliche Regelungen je Bundesland: 44 Prozent finden sie zu kompliziert
16 Bundesländer und 16 unterschiedliche Regelungen dafür, wer wie über den Entlastungsbetrag Unterstützung im Alltag anbieten darf. 43 Prozent der Befragten kennen die Rahmenbedingen für die Nutzung des Entlastungsbetrags in ihrem Bundesland gar nicht und 44 Prozent finden die Regelungen zu kompliziert. Kein Wunder, denn in vielen Bundesländern wird von Privatpersonen, die eine pflegebedürftige Person beim Einkaufen oder im Haushalt helfen möchte, eine umfangreiche Pflegeschulung verlangt. Für Unterstützung von nahestehenden Angehörigen darf der Betrag in keinem Bundesland eingesetzt werden.
Fehlende Informationen: 27 Prozent kennen die Pflegeleistung nicht
Obwohl alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben, kennen 27 Prozent der befragten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen diese Pflegeleistung nicht. Hinzu kommt, dass sich 37 Prozent kaum bis gar nicht zu den Möglichkeiten des Entlastungsbetrag informiert fühlen.
Alle Ergebnisse dieser Studie wurden in einem spannenden Studienbericht mit anschaulichen Infografiken aufbereitet: Hier kostenlos Studienbericht downloaden!
Über die pflege.de-Studie: Für die pflege.de-Studie 125-Euro-Entlastungsbetrag: Entlastung für die häusliche Pflege wurden von Juli bis November 2023 per Online-Umfrage 2.884 Personen befragt und 14 Interviews mit pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Personen zu den Herausforderungen mit dem 125-Euro-Entlastungsbetrag geführt.