Wie lassen sich historische Gebäude erhalten und gleichzeitig für möglichst viele Menschen zugänglich machen? Auf der 11. Fachtagung bfb barrierefrei bauen in Köln zeigte Susanne Trabandt, Architektin und Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen, warum es dafür weniger starre Positionen und mehr Dialog, Kreativität und den Mut zu differenzierten Lösungen braucht.

Die Verbindung hätte kaum passender sein können: Am Vortag der Fachtagung hatten Teilnehmende Gelegenheit, die sanierten Bühnen Köln am Offenbachplatz zu besichtigen. Das denkmalgeschützte Nachkriegsensemble von Wilhelm Riphahn war nach 14 Jahren Sanierung im September 2026 wiedereröffnet worden. Bei der Führung standen die baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Mittelpunkt.

Am folgenden Tag griff Susanne Trabandt eine Frage auf, die bei der Sanierung historischer Gebäude immer wieder für Diskussionen sorgt: Wie viel Veränderung verträgt ein Denkmal, und wie viel Einschränkung seiner Nutzbarkeit ist vertretbar?

Wenn unterschiedliche Anforderungen aufeinandertreffen

Denkmalschutz und Barrierefreiheit verfolgen unterschiedliche, aber gleichermaßen wichtige Ziele. Der Denkmalschutz möchte die historische Substanz und architektonische Identität eines Gebäudes bewahren, die Barrierefreiheit möglichst allen Menschen eine selbstbestimmte Nutzung und damit Teilhabe ermöglichen. Einen generellen Vorrang eines der beiden Belange gebe es nicht, betonte die Referentin. Entscheidend sei, Konflikte nicht vorschnell als unlösbar zu betrachten.

Denkmalschutz bedeutet nicht Stillstand

Sinngemäß stellte sie die Frage in den Raum, ob Denkmalschutz tatsächlich jede Veränderung ausschließen müsse. Historische Gebäude haben sich schließlich häufig über Jahrzehnte oder Jahrhunderte verändert, ihre Nutzung und technische Ausstattung entwickeln sich weiter. Susanne Trabandt plädierte dafür, die tatsächlichen Schutzziele genauer zu betrachten und Lösungen nicht allein deshalb auszuschließen, weil sie einen Eingriff in den Bestand bedeuten. Zugleich gelte: Zuerst seien eingriffsarme und reversible Möglichkeiten auszuschöpfen, erst danach sei über Eingriffe in die Substanz zu entscheiden.

Eine Barriere ist nicht für alle gleich

Ein zentraler Gedanke ihres Vortrags: Wer plant, muss die Nutzergruppen getrennt betrachten. Die übliche Einteilung in Menschen mit motorischen, visuellen und auditiven Einschränkungen sei als Einstieg brauchbar, für die Planung im Denkmal aber zu grob.

Wie sehr es darauf ankommt, zeigte sie am Beispiel eines Burghofs mit grobem Katzenkopfpflaster. Ein junger Rollstuhlnutzer mit kräftigen Armen kann den Belag selbstständig überwinden. Für ihn ist er eine Erschwernis, aber keine Barriere. Ein älterer Rollstuhlnutzer, der in Kraft und Beweglichkeit stark eingeschränkt ist, kommt über dasselbe Pflaster nicht ohne fremde Hilfe hinweg. Für ihn braucht es eine eigene, möglichst eingriffsarme Lösung. Eine pauschale Bewertung als „befahrbar“ oder „nicht befahrbar“ würde beiden nicht gerecht.

Unterschiedliche Nutzergruppen können sogar Anforderungen stellen, die sich gegenseitig ausschließen. Eine Einheitslösung verlange die Norm jedoch nicht: Parallele, auf einzelne Gruppen zugeschnittene Lösungen seien zulässig, wenn sie gleichwertig sind.

Barrierefreiheit braucht Prioritäten

Es geht nicht nur um stufenlose Zugänge oder ausreichend breite Türen, sondern ebenso um Orientierung, Wahrnehmbarkeit, Sicherheit und selbstständige Nutzbarkeit. Da sich im Bestand selten alle Anforderungen vollständig erfüllen lassen, braucht es eine nachvollziehbare Priorisierung. An erster Stelle stehen Anforderungen, deren Nichterfüllung Menschen gefährdet oder eine Gruppe vollständig ausschließt, etwa die Alarmierung gehörloser Menschen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Hier sei keine Abwägung zulässig. Wo die vorgesehene Lösung nicht umsetzbar ist, müsse eine gleichwertige Kompensation nachgewiesen werden. Diese sei aber kein bequemer Ersatz für eine barrierefreie Planung, sondern ein Weg, dort, wo bauliche Grenzen tatsächlich bestehen, die bestmögliche Nutzbarkeit zu erreichen.

Der Bestand verlangt individuelle Lösungen

Wie genau dabei hingesehen werden muss, verdeutlichte die Referentin an historischen Treppen. Im barocken und klassizistischen Bestand stellt sich oft die Frage, ob eine vorhandene Balustrade die Funktion eines Handlaufs übernehmen kann. Ihr Handstück weist häufig ein Vielfaches des geforderten Querschnitts von drei bis viereinhalb Zentimetern auf. An den Aufgaben eines Handlaufs zur Führung, Stabilisierung, Absturzsicherung und Aufstiegshilfe erläutert sie den notwendigen Entscheidungsweg. Ein breites Handstück kann zwar teilweise führen und stabilisieren. Bei plötzlichem Gleichgewichtsverlust hält aber nur ein umschließender Griff. Die Grenze verlaufe daher nicht zwischen „Geländer vorhanden“ und „nicht vorhanden“, sondern zwischen umgreifbar und nicht umgreifbar.

Lassen sich Treppen auch mit zusätzlichen Handläufen, Stufenmarkierungen und gezielter Beleuchtung nicht sicher gestalten, sind die betroffenen Gruppen auf den Aufzug angewiesen. Dann muss er auch für Sehbehinderte und Blinde auffindbar sein und bei entsprechendem Besucheraufkommen größer bemessen werden. 

Die Beispiele machten deutlich: Übertragbar ist nicht die Lösung, wohl aber das Verfahren, mit dem sie gefunden wird. Gefragt sind individuelle Konzepte, die sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die unterschiedlichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.

Frühzeitiger Dialog statt später Kompromisse

Entscheidungen über Kompensationen verändern das Nutzungskonzept. Sie gehören deshalb in die frühen Abstimmungen und nicht erst in die Ausführungsplanung. Architektur, Denkmalpflege, Brandschutz, Fachplanung für Barrierefreiheit und die Perspektive betroffener Menschen sollten zusammenkommen, bevor die wesentlichen Entscheidungen gefallen sind. Denn je früher Zielkonflikte erkannt werden, desto größer ist der Spielraum für gute Lösungen.

Barrierefreiheit und Denkmalschutz gemeinsam denken

Die zentrale Erkenntnis: Denkmalschutz und Barrierefreiheit müssen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Was es braucht, sind klare Schutzziele, fundierte Kenntnisse über die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen, eine sorgfältige Abwägung und vor allem die Bereitschaft, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Denn ein Denkmal zu erhalten, sollte auch bedeuten, seine Nutzung und Zugänglichkeit für kommende Generationen zu ermöglichen.

Headerfoto: pixabay / Textfotos: Tanja Ehret

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