Ziel des Gesetzgebers in der Bundesrepublik Deutschland ist es, die ambulante Versorgung zu stärken und Pflegebedürftigen möglichst lange ein Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang erhält die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI eine zentrale Rolle. Sie soll insbesondere nach Krankenhausaufenthalten oder nach akuten Erkrankungen in einer zeitlich begrenzten, oft belastenden Situation eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen und zugleich klären, wie die weitere Versorgung fortan gestaltet wird. Diese sogenannte Clearing- oder Weichenstellerfunktion macht die Kurzzeitpflege zu einem besonders anspruchsvollen Versorgungsbereich.

Eine multidimensionale Herausforderung

Kurzzeitpflege ist innerhalb der Versorgungskette durch eine hohe Leistungsintensität und -komplexität gekennzeichnet. Das gilt vor allem für die post-akute Übergangsphase nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. In dieser Phase treffen pflegefachliche, organisatorische und psychosoziale Anforderungen zusammen. Pflegebedürftige sind häufig noch instabil, Angehörige stark belastet, und Entscheidungen über Rehabilitation, Rückkehr nach Hause oder dauerhafte stationäre Versorgung müssen häufig unter Zeitdruck getroffen werden.

Ein Blick in die Schweiz 

Auf formell-institutioneller Ebene ist Kurzzeitpflege im deutschen Sinne in der Schweiz nicht etabliert. Stattdessen existiert seit 2011 die gesetzlich verankerte Akut- und Übergangspflege nach Art. 25a Abs. 2 KVG. Sie schließt an einen akutstationären Aufenthalt an und ist auf maximal zwei Wochen begrenzt. 

Hintergrund sind verkürzte Spitalaufenthalte infolge der DRG-Finanzierung. Ziel ist die Wiederherstellung der Selbstpflegekompetenz, die Rückkehr nach Hause und die Vermeidung von Rehospitalisierungen. Die Leistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgelegt und der Krankenversicherung zugeordnet. Pflegebedürftigkeit ist keine Voraussetzung. 

Auf Einrichtungsebene wurde im Kanton Bern von 2003 bis 2007 der Modellversuch „Post-Akut-Pflege“ durchgeführt. Er richtete sich an klinisch stabile Patient:innen, die keine tägliche ärztliche, aber weiterhin intensive pflegerisch-therapeutische Betreuung benötigten. Ziel war die Überbrückung zwischen Akutspital und Rückkehr nach Hause, um unnötige Reha-Aufenthalte zu vermeiden.

Eine Evaluation des Schweizer Konzepts zeigt bessere Selbstständigkeit, weniger gesundheitliche Einschränkungen, deutlich höhere Rückkehrraten nach Hause und halb so viele Heimeintritte im Vergleich zur Kontrollgruppe. Die Kosten lagen rund 25 % unter konventioneller Pflege. Der Schwerpunkt verlagerte sich von ärztlicher Behandlung zu Pflege und Physiotherapie. 2007 beschloss der Kanton Bern schließlich die flächendeckende Einführung der Post-Akut-Pflege.

Ein Blick nach Österreich

In Österreich ist die Übergangspflege für ältere Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt Aufgabe der neun verschiedenen Bundesländer. Deshalb gibt es unterschiedliche Modelle. Umfang, Dauer und Kostenübernahme sind je nach Bundesland verschieden. Manche Bundesländer organisieren die Übergangspflege zu Hause, andere nutzen dafür befristete Aufenthalte in Pflegeheimen, meist bis zu drei Monate. Die Übergangspflege ist Teil der Regelversorgung und zugleich ein Element der Integrierten Versorgung. Ziel der Integrierten Versorgung ist es, den Übergang zwischen Krankenhaus und Pflege besser zu organisieren und Brüche zwischen den Systemen zu vermeiden.

Wenn ein Pflegeheimaufenthalt vorgesehen ist, handelt es sich um eine zeitlich begrenzte rehabilitative Pflege. Physiotherapie und Ergotherapie sind zentrale Bestandteile. Die Pflege wird meist von Pflegeheimen erbracht, die auch Langzeitpflege anbieten. In der Integrierten Versorgung sind Übergangspflegeangebote oft räumlich und organisatorisch eng mit Krankenhäusern verbunden. Dadurch arbeiten Pflege, Medizin und Therapie enger zusammen. In Niederösterreich gibt es dafür spezielle Übergangspflegezentren. Diese sind klar von der Kurzzeitpflege zu unterscheiden, die meist als Entlastung für Angehörige dient. Patient:innen können dort nach einem Krankenhausaufenthalt bis zu drei Monate betreut werden, immer mit dem Ziel der Rückkehr nach Hause.

Ein Praxisbeispiel ist das Pflegezentrum Arnoldstein in Kärnten[CM1]. Dort wird rehabilitative Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt angeboten. Ziel ist die Wiedererlangung von Selbstständigkeit und die Rückkehr ins häusliche Umfeld. Angehörige werden einbezogen. Das Angebot umfasst unter anderem aktivierende Pflege, Physio- und Ergotherapie, Training zur Mobilisierung, psychologische Betreuung sowie Ernährungsberatung. Die Kosten trägt das Bundesland Kärnten im Rahmen der Übergangspflege.

Ein Blick nach Australien

In Australien gibt es viele Angebote für Kurzzeitpflege / Übergangspflege (Respite Care). Zwei staatliche Programme sind zwecks Entlastung für Pflegepersonen besonders wichtig:

  1. National Respite for Carers Program (NRCP): Unterstützung für pflegende Angehörige, zum Beispiel Pflege zu Hause oder Tagespflege.
  2. Home and Community Care Program (HACC): Hilfe für ältere Menschen, damit sie möglichst lange zu Hause wohnen können.

Kurzzeitpflege ist auch in stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Gründe sind zum Beispiel Urlaub, Krankheit der Pflegeperson oder eine akute Krise. Bei Bedarf gibt es zusätzlich Therapien, etwa Physiotherapie oder medizinische Pflege.

Übergangspflege wird in Australien mit Transitional Care übersetzt. Sie hilft nach einem Krankenhausaufenthalt mit dem Ziel der Rückkehr nach Hause oder (wenn nötig)  in ein dauerhaftes Pflege-Umfeld. Die Pflege kann dabei zu Hause oder in einer Einrichtung stattfinden (Pflege, Rehabilitation und Fallmanagement). Die Kosten trägt überwiegend der Staat. Je nach Einkommen ist ein Eigenanteil zu zahlen. 

Der Anspruch liegt bei bis zu 63 Tagen pro Jahr. Bei medizinischer Notwendigkeit sind bis zu 84 Tage möglich. In Krankenhäusern bestehen spezielle Übergangspflege-Einheiten (kurz: TCU). Sie bereiten pflegebedürftige Menschen auf die Rückkehr nach Hause vor. Auch außerhalb von Krankenhäusern gibt es entsprechende Modelle.

In New South Wales gibt es Übergangspflege-Modelle mit bis zu 12 Wochen Dauer. Sie richten sich an Personen, die sonst direkt in ein Pflegeheim gekommen wären. Auch im Rahmen dieser Modelle kann die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgen. Ziel ist es, Pflegeheime zu vermeiden, die Erholung zu fördern und erneute Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Pflege und Rehabilitation stehen auch hier im Mittelpunkt.

Ein Blick in die USA

In den USA gibt es mehrere Wege, Kurzzeitpflege und Übergangspflege zu erhalten. Die Angebote kommen vom Bund und von den einzelnen Bundesstaaten der USA:

Medicare ist die staatliche Krankenversicherung. Diese bietet Kurzzeitpflege vor allem in der Hospiz- und Sterbebegleitung an, welche zu Hause oder in speziellen Einrichtungen stattfinden kann. Medicare finanziert außerdem Übergangspflege (Transitional Care). Diese Pflege ist gedacht für Menschen, die nicht mehr im Krankenhaus bleiben müssen, aber auch noch nicht zurück nach Hause können. Ziel ist es einmal mehr, erneute Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Die Pflege enthält medizinische Behandlungen und in der Regel auch verschiedene Therapie-Angebote.

Übergangspflege findet häufig, wie auch in Australien, in Transitional Care Units statt. Diese Einrichtungen sind in den USA meist direkt an die Krankenhäuser angeschlossen. Die Kosten übernimmt Medicare vollständig für bis zu 20 Tage, ab dem 21. Tag bis maximal 100 Tage ist dann ein Eigenanteil zu zahlen. Private Zusatzversicherungen können diesen Betrag senken.

Typische Patient:innengruppen in TCUs sind Personen nach:

  • Operationen,
  • Krebs-, Herz- oder Nervenkrankheiten,
  • Schlaganfall und/ oder
  • Wundbehandlungen.

Zu den Aufgaben der TCUs gehören:

  • Pflege und Mobilisierung,
  • Therapie zur Wiedererlangung von Fähigkeiten,
  • Schulung von Patient:innen und Angehörigen sowie
  • Planung der weiteren Versorgung nach der Entlassung.

Neben TCUs gibt es eigenständige Kurzzeitpflege-Einrichtungen. Sie bieten Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalten und auch Entlastungspflege an. 

Auch bieten zahlreiche US-Bundesstaaten eigene Programme an: „State-Funded Respite“. Diese Programme helfen Personen, die keine Leistungen aus anderen Programmen erhalten. Oft schließen sie, zumindest in der Theorie, Lücken, die Medicare oder Medicaid nicht abdecken können.

Nicht zuletzt besteht in den USA das „National Family Caregiver Support Program“. Dieses Bundesprogramm unterstützt pflegende Angehörige mit dem Ziel, eine zeitweise Familien-Entlastung von der Pflege zu bieten. Der Bund gibt hierfür Geld an die US-Bundesstaaten weiter und die Bundesstaaten entscheiden daraufhin selbst, welche Leistungen dazugehören. Je nach US-Bundesstaat sind Pflege zu Hause, Tages- oder Nachtpflege und Pflege in einer Einrichtung möglich.

Zwischen-Fazit

Kurzzeit- und Übergangspflege verbindet international die Akutversorgung mit der langfristigen Pflege. Sie fördert die Rückkehr nach Hause, erhält Selbstständigkeit, reduziert Rehospitalisierungen und entlastet Angehörige. Deutschland nutzt sie als gesetzlich verankerte Clearing-Phase mit hoher Versorgungs­komplexität. Schweiz, Österreich, Australien und die USA setzen stärker auf post-akute, rehabilitative Modelle in häuslichen oder stationären Übergangssettings. Wirkung und Ausgestaltung hängen maßgeblich von nationalen Strukturen, Finanzierung und rechtlichem Rahmen ab.

Was könnte Deutschland besser machen? 

Deutschland könnte die Kurzzeit- und Übergangspflege auf mehreren Ebenen verbessern:

Integration von Rehabilitation und Therapie

In Ländern wie der Schweiz, Australien und den USA sind Übergangspflegeangebote stark rehabilitativ ausgerichtet. In Deutschland könnte die Kurzzeitpflege systematisch physio-, ergo- oder aktivierende Therapien einbinden, um die Selbstständigkeit schneller wiederherzustellen.

Bessere Verknüpfung mit Krankenhäusern

Transitional Care Units in Australien und den USA zeigen, dass eine räumliche und organisatorische Nähe zum Krankenhaus Rückübernahmen reduziert. Deutschland könnte ähnliche Einheiten schaffen oder bestehende Pflegeeinrichtungen enger an Kliniken anbinden.

Flexiblere Aufenthaltsdauer und Nutzung

Während in Deutschland die Kurzzeitpflege oft recht starr geregelt ist, erlauben andere Länder variablere Aufenthaltszeiten, abgestimmt auf die medizinische und pflegerische Notwendigkeit. Mehr Flexibilität würde eine individuellere Versorgung ermöglichen.

Klare Trennung von Entlastungs- und Übergangspflege

In Deutschland wird Kurzzeitpflege teilweise sowohl zur Entlastung von Angehörigen als auch für post-akute Pflege genutzt. Eine stärkere Trennung der Funktionen könnte Qualität, Planung und Reha-Fokus verbessern.

Finanzielle und organisatorische Vereinfachung

Der Zugang zu Kurzzeitpflege ist teilweise komplex. Länder wie Australien bieten staatlich finanzierte, leicht zugängliche Programme an, die Angehörige direkt entlasten. Deutschland könnte bürokratische Hürden reduzieren und Anträge vereinfachen.

Förderung von Integrierter Versorgung

Die enge Zusammenarbeit von Pflege, Medizin und Therapie in Österreich zeigt Vorteile. Deutschland könnte stärker auf integrierte, interdisziplinäre Versorgung setzen, die Krankenhaus, Kurzzeitpflege und ambulante Dienste vernetzt. Case-Manager:innen, Gerontolog:innen und ähnliche Fachkräfte fänden hier eine spannende Arbeitsstelle.

Was macht Deutschland bereits gut?

Deutschland ist den anderen betrachteten Ländern vor allem strukturell überlegen:

Die Kurzzeitpflege ist bundesweit gesetzlich verankert (§ 42 SGB XI) und als Rechtsanspruch klar geregelt. Anspruch, Finanzierung und Zugang sind einheitlich und nicht von regionalen Programmen oder Modellprojekten abhängig.

Besonders ist die ausgeprägte Clearing- und Steuerungsfunktion. Kurzzeitpflege dient nicht nur der Erholung oder Rehabilitation, sondern der verbindlichen Klärung der weiteren Versorgung unter Einbezug von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Fachkräften.

Die Anbindung an die Pflegeversicherung ermöglicht eine ganzheitliche Perspektive, die neben medizinischen auch pflegerische, psychosoziale und familiäre Aspekte berücksichtigt. Zudem ist der Zugang pflegebedürftigkeitsbasiert und nicht an bestimmte Diagnosen oder Krankenhausfälle gebunden.

Die Stärken Deutschlands liegen damit weniger im rehabilitativen Übergang, sondern eher in rechtlicher Absicherung, sozialer Einbettung und systematischer Versorgungssteuerung.

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Welche Länder sollen wir als nächstes unter die Lupe nehmen? Wir sind gespannt auf und offen für Ihre Kommentare und E-Mails an die Autorin des Artikels via info@carolinmakus.de sowie an die Redaktion von CareTRIALOG.de via: info@caretrialog.de.

Quelle:

Grundlage des vorliegenden Artikels ist der umfangreiche Studienbericht für das BMG (Berlin, 2013) mit dem Titel „Qualitätskriterien für eine fachgerechte Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)“. Die Autor:innen heißen Dr. Bernd Deckenbach, Christoph Stöppler und Sylvia Klein. Veröffentlich wurde der knapp 100 Seiten lange Bericht durch die IGES Institut GmbH (Berlin). Das IGES Institut ist ein Unternehmen der IGES Gruppe. 

Interessierte finden den kompletten Strudienbericht hier:

www.iges.com/content/e6/e1621/e10211/e5076/e11653/e11654/e11666/attr_
objs11667/IGES_Qualitaetskriterien_Kurzzeitpflege_WEB_ger.pdf (zuletzt abgerufen am: 05.01.2025)


 [CM1]https://arnoldstein.senecura.at

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