Eine Bund-Länder-Kommission soll den Weg für eine umfassende Reform der Pflege ebnen – mit Fokus auf Finanzierung, Entbürokratisierung und Stärkung der häuslichen Versorgung.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung und die drängenden strukturellen Herausforderungen im Pflegesystem kündigt die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD eine „große Pflegereform“ an. Der Koalitionsvertrag benennt klar: Die Sicherung der Pflege ist eine Generationenaufgabe.

Ziel sei es, die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung zu gewährleisten und insbesondere die ambulante sowie häusliche Pflege zu stärken. Die Reform soll außerdem Leistungen vereinfachen und Bürokratie abbauen – sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.

Bund-Länder-Kommission als zentraler Hebel

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände wird beauftragt, bis Ende 2025 konkrete Reformvorschläge vorzulegen. Im Zentrum des Arbeitsauftrags stehen unter anderem:

  • Überprüfung und Ausdifferenzierung der Leistungsarten
  • Fokussierung der Leistungen und stärkere Bündelung
  • Unterstützung pflegender Angehöriger und neue Angebote für Akutsituationen
  • Integration erfolgreicher Modellprojekte wie „Stambulant“ in die Regelversorgung
  • Anreize zur privaten Vorsorge
  • Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors, z. B. Karenzzeiten
  • Prüfung versicherungsfremder Leistungen
  • Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile

Erste Maßnahmen noch 2025

Während die große Strukturreform vorbereitet wird, kündigt die Regierung kurzfristig erste Gesetzesinitiativen an: Dazu zählen das Pflegekompetenzgesetz, neue Regelungen zur Pflegeassistenz sowie die Einführung der „Advanced Practice Nurse“ (APN). Der sogenannte „kleine Versorgungsvertrag“ soll rechtlich abgesichert werden – ein Signal für mehr Flexibilität in der Versorgung.

Entbürokratisierung als Leitmotiv

Der Koalitionsvertrag betont den Abbau von Bürokratie: Ein eigenes Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen soll die Dokumentationspflichten deutlich reduzieren und eine Vertrauenskultur stärken. Vorgesehen ist ein umfassender Praxis-Check aller Gesetze in diesem Bereich, ebenso wie die Prüfung und ggf. Abschaffung pandemiebedingter Berichtspflichten.

Künftig soll auch KI-gestützte Pflegedokumentation möglich werden, um das Berichtswesen zu digitalisieren und zu vereinfachen. Kontrollinstanzen wie Medizinischer Dienst und Heimaufsicht sollen besser verzahnt werden, Doppelstrukturen werden abgebaut.

Digitalisierung im Fokus

Ein weiterer Baustein der Reform: Die schrittweise Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – ab 2025 verpflichtend. Zudem sollen alle Anbieter von Pflege- und Gesundheitssoftware bis 2027 interoperable Datenschnittstellen bieten.

Fazit: Große Pläne, viel Koordination nötig

Mit der geplanten Reform greift die neue Bundesregierung zentrale Problemfelder des Pflegesystems an. Die Kombination aus kurz- und langfristigen Maßnahmen sowie der enge Schulterschluss mit Ländern und Kommunen könnte das nötige Fundament für eine zukunftsfeste Pflegeversorgung legen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, Reformwille in konkrete Verbesserungen zu übersetzen – für Pflegebedürftige, Angehörige, Einrichtungen und Fachkräfte gleichermaßen.

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