Die Digitalisierung in der Pflege erhält im Freistaat Bayern neuen Schub: Mit dem ergänzenden Förderprogramm „100% WLAN-Strategie – Pflege vernetzen. Menschen verbinden.“ verdoppelt die bayerische Landesregierung die mögliche Fördersumme für digitale Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Insgesamt stellt der Freistaat dafür 15 Millionen Euro bis 2027 bereit – und senkt damit den Eigenanteil der Träger signifikant.
Landesmittel ergänzen Bundesförderung
Bereits seit 2019 ermöglicht § 8 Abs. 8 SGB XI eine Bundesförderung aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung: Pflegeeinrichtungen können 40 Prozent der Anschaffungs- und Schulungskosten für digitale Ausstattung, bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, bezuschussen lassen.
Bayern geht nun einen entscheidenden Schritt weiter: Mit der neuen Landesförderung können Einrichtungen bis zu 24.000 Euro Fördermittel abrufen. Der Eigenanteil reduziert sich dadurch auf nur noch 20 Prozent – ein Anreiz, der besonders für kleinere Träger und Einrichtungen mit begrenzten Budgets attraktiv ist.
Ziel: Digitale Entlastung und bessere Versorgung
Die Strategie verfolgt laut Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) klare Ziele: „Wir wollen die Pflegekräfte unterstützen und digitale Tools in den Versorgungsalltag bringen.“ Die Förderung zielt darauf ab, die pflegerische Versorgung zu stärken, die Teilhabe Pflegebedürftiger zu erhöhen und Mitarbeitende durch technische Hilfen zu entlasten.
Was wird gefördert?
Das Programm umfasst eine breite Palette förderfähiger Maßnahmen – insbesondere:
- Aufbau und Ausbau der WLAN-Infrastruktur in stationären und ambulanten Einrichtungen
- IT-Endgeräte zur digitalen Pflegedokumentation
- Softwarelösungen zur Pflegeorganisation und Kommunikation
- Digitale Kommunikationssysteme zur Einbindung von Pflegebedürftigen
- Schulungskosten, Ersteinrichtung und Lizenzanschaffungen
Damit adressiert das Programm zentrale digitale Herausforderungen im Pflegealltag – von der IT-Basisausstattung bis hin zur Integration smarter Assistenzsysteme.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind alle nach § 71 SGB XI zugelassenen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die in Bayern betrieben werden. Zuständig für die Bewilligung ist das Bayerische Landesamt für Pflege. Die Antragstellung setzt voraus, dass der Zuwendungsbescheid der Pflegekasse nach dem 1. April 2025 erlassen wurde. Zudem müssen Einrichtungen Angaben zur beihilferechtlichen Relevanz gemäß EU-Vorgaben machen.
Wichtig: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt und ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Chance zur digitalen Transformation
Mit der „100% WLAN-Strategie“ setzt Bayern ein starkes Signal für die digitale Transformation der Pflege. Die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln eröffnet Einrichtungen erstmals die Möglichkeit, zukunftsweisende Technologien mit überschaubarem Eigenanteil umzusetzen – ein Schritt, der nicht nur Pflegeprozesse verbessert, sondern auch die Attraktivität des Berufsbilds stärken kann.