Das Jahr 2020 ist noch jung! Ein guter Zeitpunkt, um den Blick auf die Neuerungen und Änderungen im Bereich der Pflege und Gesundheit zu richten. Bevor wir den Fokus auf die News im Themenkomplex “Pflegeberufeausbildung und Pflegekosten” setzen, wollen wir Ihnen in aller Kürze aufzeigen, welche weiteren Aspekte im Jahr 2020 bedeutenden Änderungen unterliegen und damit höchst interessant werden: 

  • Apps auf Rezept, elektronische Patientenakte und digitale Kommunikation zwischen Krankenhaus und Patient*in
  • Zentrale Terminservicestellen für Arzttermine
  • Pflegepersonalkosten
  • Kinderärzte, Hebammen und Notfallsanitäter
  • Masernimpfpflicht
  • MDK, Implantate, Gemeinsamer Bundesausschuss, Hepatitis-C
  • Apotheken
  • Betriebsrenten
  • Früherkennung und Zahnersatz
  • Selbsthilfe
  • Krankenkassenfinanzen

Das Ärzteblatt hat zu den aufgelisteten Themen einen umfassenden Bericht heraus gebracht, den Sie bei Interesse hier einsehen können: 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108176/Das-aendert-sich-2020-Neuregelungen-in-Gesundheit-und-Pflege

Wie bereits angedeutet, wollen wir uns heute auf die Frage, was sich 2020 hinsichtlich Pflegeberufeausbildung und Pflegekosten ändert, konzentrieren:

Im Rahmen einer umfassenden Bundeskampagne (#karrierealsmensch) wird aktuell on- wie offline auf die Reform der Pflegeberufeausbildung aufmerksam gemacht. Die Reform hat es zum Ziel die Ausbildungen in der Kranken-, Alten sowie Kinderpflege an die steigenden versorgungstechnischen Anforderungen anzupassen.

Noch dazu soll die Arbeit in der Pflege attraktiver werden und damit mehr potenzielle Auszubildende in Pflegeberufe tragen.

Eine moderne Pflegeberufeausbildung für eine moderne Pflege also.

„In einem lebenswichtigen Bereich wie Gesundheit und Pflege muss der Staat funktionieren. Deswegen machen wir die Versorgung besser, effizienter und digitaler.“

Bundesgesundheitsministerium (BMG)
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gute-verbesserung.html)

Wir müssen etwas ausholen und blicken in das Jahr 2017. Hier wurde Mitte des Jahres das sogenannte „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ beschlossen. Demnach werden seit 1.1.2020 die bis­herigen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung gebündelt zusammengefasst.

Wie wird diese Konzeption umgesetzt? 

Zunächst bekommen alle Auszubildenden der genannten Zweige zwei Jahre lang eine gemeinsame, allgemein ausgerichtete Ausbildung. Alle Auszubildenden, die in einem dritten Jahr die allgemeine (=generalistische) Ausbildung fortsetzen, erwerben den Titel bzw. Abschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. 

“Möglich ist auch ein geson­derter Abschluss in der Altenpflege- oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, wenn sie für das dritte Ausbildungsjahr eine entsprechende Spezialisierung wählen.”, fasst das Ärzteblatt das neue Gesetz zusammen.

Zudem soll das Gesetz eine kostenfreie Ausbildung sichern. Die Auszubildenden müssen angemessen vergütet werden. Außerdem müssen die Lehr- und Lernmittel finanziert werden. 

Sie wollen mehr zu dem Thema erfahren:

Dann bitte einmal hier entlang: Startseite: Pflegeausbildung

SIEHE AucH:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert